Dieses Lamento lässt nämlich die eigene fragwürdige Rolle in der ganzen Geschichte außer Acht: Man figuriert selbst als Hehler des verschobenen Geldes, bezeichnet aber die Aufklärungsversuche dessen, der zu seinem Geld kommen will, als Hehlerei. Das ist nicht sehr ernst zu nehmen.
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Ernster zu nehmen sind die Bedenken in Deutschland, wonach sich der Staat nicht in Geschäfte mit zwielichtigen Figuren einlassen darf: Der Staat soll nicht dealen; der Strafprozess ist kein Bazar, auf dem sich der Staat Beweismittel oder Geständnisse einkauft und dafür allerlei Vorteile gewährt; die Wahrheit darf nicht um jeden Preis erforscht werden.
Erstaunlich ist freilich, dass vor allem diejenigen Politiker, die sonst keine Bedenken gegen gekaufte Kronzeugen, gegen V-Leute und sonstige heikle Ermittlungsmethoden haben, vor dem Ankauf von gestohlenen Bankdaten warnen. Das weckt den Verdacht, dass die sonst probaten unfeinen Methoden dann nicht angewendet werden sollen, wenn es gegen die feinere Gesellschaft geht.
Es gibt kein Verwertungsverbot
Der deutsche Staat hat gestohlene Bankdaten schon einmal, vor zwei Jahren, angekauft. Damals hat er dem Ex-Angestellten einer Bank in Vaduz/Liechtenstein (dort werden die Schweizer Methoden praktiziert) fünf Millionen Euro für eine CD mit Informationen über deutsche Bankkunden gezahlt - Millionen, die sich dann durch Nach- und Strafzahlungen hundertfach amortisierten.
Damals wurde die Rechtslage eingehend geprüft: Es gibt kein Verwertungsverbot für solche Daten. Wenn aufgrund dieser Daten bei Hausdurchsuchungen Beweise gefunden oder die Steuerhinterzieher (wie damals Postchef Klaus Zumwinkel) Geständnisse ablegen, handelt es sich nicht um ungenießbare Früchte vom verbotenen Baum, sondern um verwertbare Beweismittel. So wird der Schweizer Markt für Steuerhinterziehung (und damit auch für den Diebstahl und Verkauf von einschlägigen Daten) ausgetrocknet.
Man kann das Geld, das der Staat für die Bankdaten bezahlt, als eine Belohnung betrachten. Belohnungen "für sachdienliche Hinweise", juristisch handelt es sich um eine "Auslobung", sind seit jeher ein anerkanntes Mittel der Aufklärung von Straftaten. Oft versuchen auch die Opfer, also die Bestohlenen, mit einer Belohnung ihr Hab und Gut wiederzuerhalten. Der Bestohlene bei der Steuerhinterziehung ist der Staat.
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(SZ vom 01.02.2010/sonn)
Eurovision Song Contest
Steuerbetrug als Grundrecht?
Sich der lästigen Abgabepflicht an Vater Staat mittels schwarzer Köfferchen, viel Phantasie, entziehen. Das Gemeinwesen mittels krimineller Tätigkeiten schädigen.
Das versteht so Mancher unter Freiheit. Aber das ist die Freiheit mit ausgefahrenem Ellenbogen, die Freiheit, die unser Aller Freiheit , die die Gesellschaft bedroht.
Der verderbte Maßstab der allüberalles vorhandenen Gier. Die fehlenden Milliarden werden dann, Schwupps, vom Plebs einkassiert. Während Streicheleinheiten mittels Wachstumsbeschleunigungsgesetz an Hoteliers im Milliarden-Euro-Maßstab verteilt werden.
Ich bin weiter dafür, dass eine Sammlbüchse angelegt wird, die CD mittels Spenden vom betrogenen Volk aufgekauft wird und der Regierung, nachdem sie im Internet mit allen Namen veröffentlicht worden ist, MIT den Namen all der Politker und Wirtschafts-"Experten" auf den Tisch geknallt wird.
Und Folgen eingefordert werden.
ODER: Wo ist der Mäzen, der sich nicht steuermindernd ein Denkmal setzen will, sondern mit seinem Betrag die ganze Bl.ase auffliegen lässt?
...selten so einen Gesinnungskommentar gelesen wie diesen.... Anscheinend hat unser (Rechts?)Staat wirklich das Niveau erreicht wo der Zweck jedes Mittel rechtfertigt....
"Man kann das Geld, das der Staat für die Bankdaten bezahlt, als eine Belohnung betrachten....."
Wirklich?
Anders wird doch ein Schuh daraus.... Ein Dieb der Daten gestohlen hat, wird von seinem Hehler entlohnt....Lernt man nicht genau dies im ersten Semester Jura Herr Staatsanwalt Prantl? Oder macht es etwa einen Unterschied ob der Staat als Hehler auftritt....oder vielleicht Sie?
Ich denke...jeder andere, der diese Daten kaufen würde, würde unnachsichtig als Hehler verfolgt werden...
Ach ja...Hab ich fast vergessen. Der Zweck heiligt ja die Mittel. Dies nennt man aber nicht mehr Rechtsstaat sondern Willkür. Bravo.
Ein wohltuend sachlicher Beitrag. Rechtliche Festsetzung und moralische Analyse logisch auf den Punkt gebracht. Gratulation!
und schon passt der "Schuh" wieder...
denen sich nun auch unsere Kanzlerin angeschlossen hat. Nun gut, wer einen Großteil seines Lebens im Überwachungsstaat zugebracht hat, ist vielleicht an das Denunziantentum gewöhnt, findet das Hehlen mit sochen Daten praktikabel und ordnet Grundrechte den "höheren Zielen " unter...
Leider gerät so dieser Staat immer mehr hin zu einem Überwachungsstaat, bei dem die schlimmsten Verbrechen jene sind, bei denen der Staat als Institut Schaden haben kann.
Herr Prantl, ich glaube, in Ihrem Kommentar stecken brachiale Fehleinschätzungen! Der Klassenkampf rechtfertigt nicht jedes Mittel, das Denunziantentum ist (welcher Name auch immer dafür gefunden wird) der Tod einer funktionierenden Gesellschaft.
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