Dieses Lamento lässt nämlich die eigene fragwürdige Rolle in der ganzen Geschichte außer Acht: Man figuriert selbst als Hehler des verschobenen Geldes, bezeichnet aber die Aufklärungsversuche dessen, der zu seinem Geld kommen will, als Hehlerei. Das ist nicht sehr ernst zu nehmen.

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Ernster zu nehmen sind die Bedenken in Deutschland, wonach sich der Staat nicht in Geschäfte mit zwielichtigen Figuren einlassen darf: Der Staat soll nicht dealen; der Strafprozess ist kein Bazar, auf dem sich der Staat Beweismittel oder Geständnisse einkauft und dafür allerlei Vorteile gewährt; die Wahrheit darf nicht um jeden Preis erforscht werden.

Erstaunlich ist freilich, dass vor allem diejenigen Politiker, die sonst keine Bedenken gegen gekaufte Kronzeugen, gegen V-Leute und sonstige heikle Ermittlungsmethoden haben, vor dem Ankauf von gestohlenen Bankdaten warnen. Das weckt den Verdacht, dass die sonst probaten unfeinen Methoden dann nicht angewendet werden sollen, wenn es gegen die feinere Gesellschaft geht.

Es gibt kein Verwertungsverbot

Der deutsche Staat hat gestohlene Bankdaten schon einmal, vor zwei Jahren, angekauft. Damals hat er dem Ex-Angestellten einer Bank in Vaduz/Liechtenstein (dort werden die Schweizer Methoden praktiziert) fünf Millionen Euro für eine CD mit Informationen über deutsche Bankkunden gezahlt - Millionen, die sich dann durch Nach- und Strafzahlungen hundertfach amortisierten.

Damals wurde die Rechtslage eingehend geprüft: Es gibt kein Verwertungsverbot für solche Daten. Wenn aufgrund dieser Daten bei Hausdurchsuchungen Beweise gefunden oder die Steuerhinterzieher (wie damals Postchef Klaus Zumwinkel) Geständnisse ablegen, handelt es sich nicht um ungenießbare Früchte vom verbotenen Baum, sondern um verwertbare Beweismittel. So wird der Schweizer Markt für Steuerhinterziehung (und damit auch für den Diebstahl und Verkauf von einschlägigen Daten) ausgetrocknet.

Man kann das Geld, das der Staat für die Bankdaten bezahlt, als eine Belohnung betrachten. Belohnungen "für sachdienliche Hinweise", juristisch handelt es sich um eine "Auslobung", sind seit jeher ein anerkanntes Mittel der Aufklärung von Straftaten. Oft versuchen auch die Opfer, also die Bestohlenen, mit einer Belohnung ihr Hab und Gut wiederzuerhalten. Der Bestohlene bei der Steuerhinterziehung ist der Staat.

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  1. Keine verbotenen Früchte, sondern Beweismittel
  2. Sie lesen jetzt Schon einmal fünf Millionen Euro für eine CD
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(SZ vom 01.02.2010/sonn)