Die Schweizer Banken agieren wie eine zweite Schweizergarde und schützen Steuerflüchtlinge. Der deutsche Staat hat den Schaden.
Die Steuerhinterziehung hat zwei Seiten. Die eine Seite ist die Schweiz, der es recht ist, wenn in Deutschland die Steuern hinterzogen werden, weil Schweizer Banken, in denen das Geld aus Deutschland versteckt wird, davon profitieren; dieser Profit der Schweizer Banken ist die Raison d'etre, die Staatsräson, der Schweiz.
Nebelschwaden im Engadin: Das schweizerische Lamento über einen eventuellen Ankauf von Daten über Steuerflüchtlinge ist heuchlerisch. (© Foto: dpa)
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Die andere Seite der Steuerhinterziehung ist Deutschland, ein Land, zu dessen Staatsräson es gehört, dass ein jeder nach seinem Vermögen Steuern zahlen und so das Gemeinwesen finanzieren soll - die Straßen, die Schulen und auch die Gefängnisse.
Das funktioniert unter anderem deswegen nicht besonders gut, weil die Schweiz es den besonders vermögenden Deutschen besonders einfach macht, keine Steuern in Deutschland zu zahlen. Die Schweizer Banken sind die zweite Schweizergarde; sie sind die Schutzmacht nicht des Papstes, sondern der deutschen Steuerflüchtlinge.
Aus deutscher Sicht macht die Schweiz ihre Geschäfte mit Steuergeldern, die dem deutschen Staat gehören. Die Schweizer Banken sind Hehler des flüchtigen Geldes. Sie bunkern quasi Diebesgut, nutzen das Geld, mit dem in Deutschland Straßen, Schulen und Gefängnisse gebaut werden müssten.
In diesen Gefängnissen wiederum sollen, das ist die Grundidee der Gefängnisse, eigentlich diejenigen resozialisiert werden, die sich unsozial aufgeführt und die Gemeinschaft geschädigt haben. Dazu gehören die Steuerhinterzieher. Nun weiß man freilich, dass in den Gefängnissen zwar Ladendiebe, Handtaschenräuber, Betrüger und Bankräuber sitzen - aber kaum Steuerräuber, obwohl das Steuergeld, das sie dem Staat vorenthalten haben, das X-tausendfache der Vermögensschäden ausmacht, deretwegen Diebe und Betrüger eingesperrt sind.
Zu den Gründen, warum selbst Groß-Steuerbetrüger nicht bestraft und inhaftiert werden, gehört die Schweiz. Das Bankgeheimnis gilt dort als ein Grundwert wie die Menschenwürde. Der Bankkunde ist König, auch wenn er ein Krimineller ist. Der ungeschriebene Artikel 1 der schweizerischen Verfassung lautet: "Die Würde des Geldes ist unantastbar. Sie zu schützen ist das oberste Ziel aller staatlichen Gewalt." Also verweigern die schweizerischen Behörden Auskünfte über die Steuerflüchtlinge und sorgen so dafür, dass der deutsche Staat die Straftaten nicht ermitteln kann.
Es handelt sich um eine Art Strafvereitelung - und um ein bewusstes und ein gewolltes Zusammenwirken der schweizerischen Banken und des schweizerischen Staates mit deutschen Straftätern. Der Vorteil, also die Beute, wird geteilt.
Jeder der drei hat etwas davon; der deutsche Staat aber hat den Schaden. Kollusion, unerlaubtes Zusammenwirken also, ist das Geschäftsmodell der Schweiz. Angesichts dessen ist das schweizerische Lamento über einen eventuellen Ankauf von Daten über Steuerflüchtlinge ein wenig heuchlerisch.
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Steuerbetrug als Grundrecht?
Sich der lästigen Abgabepflicht an Vater Staat mittels schwarzer Köfferchen, viel Phantasie, entziehen. Das Gemeinwesen mittels krimineller Tätigkeiten schädigen.
Das versteht so Mancher unter Freiheit. Aber das ist die Freiheit mit ausgefahrenem Ellenbogen, die Freiheit, die unser Aller Freiheit , die die Gesellschaft bedroht.
Der verderbte Maßstab der allüberalles vorhandenen Gier. Die fehlenden Milliarden werden dann, Schwupps, vom Plebs einkassiert. Während Streicheleinheiten mittels Wachstumsbeschleunigungsgesetz an Hoteliers im Milliarden-Euro-Maßstab verteilt werden.
Ich bin weiter dafür, dass eine Sammlbüchse angelegt wird, die CD mittels Spenden vom betrogenen Volk aufgekauft wird und der Regierung, nachdem sie im Internet mit allen Namen veröffentlicht worden ist, MIT den Namen all der Politker und Wirtschafts-"Experten" auf den Tisch geknallt wird.
Und Folgen eingefordert werden.
ODER: Wo ist der Mäzen, der sich nicht steuermindernd ein Denkmal setzen will, sondern mit seinem Betrag die ganze Bl.ase auffliegen lässt?
...selten so einen Gesinnungskommentar gelesen wie diesen.... Anscheinend hat unser (Rechts?)Staat wirklich das Niveau erreicht wo der Zweck jedes Mittel rechtfertigt....
"Man kann das Geld, das der Staat für die Bankdaten bezahlt, als eine Belohnung betrachten....."
Wirklich?
Anders wird doch ein Schuh daraus.... Ein Dieb der Daten gestohlen hat, wird von seinem Hehler entlohnt....Lernt man nicht genau dies im ersten Semester Jura Herr Staatsanwalt Prantl? Oder macht es etwa einen Unterschied ob der Staat als Hehler auftritt....oder vielleicht Sie?
Ich denke...jeder andere, der diese Daten kaufen würde, würde unnachsichtig als Hehler verfolgt werden...
Ach ja...Hab ich fast vergessen. Der Zweck heiligt ja die Mittel. Dies nennt man aber nicht mehr Rechtsstaat sondern Willkür. Bravo.
Ein wohltuend sachlicher Beitrag. Rechtliche Festsetzung und moralische Analyse logisch auf den Punkt gebracht. Gratulation!
und schon passt der "Schuh" wieder...
denen sich nun auch unsere Kanzlerin angeschlossen hat. Nun gut, wer einen Großteil seines Lebens im Überwachungsstaat zugebracht hat, ist vielleicht an das Denunziantentum gewöhnt, findet das Hehlen mit sochen Daten praktikabel und ordnet Grundrechte den "höheren Zielen " unter...
Leider gerät so dieser Staat immer mehr hin zu einem Überwachungsstaat, bei dem die schlimmsten Verbrechen jene sind, bei denen der Staat als Institut Schaden haben kann.
Herr Prantl, ich glaube, in Ihrem Kommentar stecken brachiale Fehleinschätzungen! Der Klassenkampf rechtfertigt nicht jedes Mittel, das Denunziantentum ist (welcher Name auch immer dafür gefunden wird) der Tod einer funktionierenden Gesellschaft.
Paging