Er war gerade erst zu einer Geldstrafe verurteilt worden - jetzt sitzt Rudolf Elmer schon wieder in Haft. Der ehemalige Banker und Wikileaks-Informant Rudolf Elmer soll in weiteren Fällen gegen das Schweizer Bankengesetz verstoßen haben.
Wegen der Weitergabe von Bankdaten an Steuerbehörden ist Ex-Banker Rudolf Elmer am Mittwoch zu einer Geldstrafe verurteilt worden. 6000 Schweizer Franken - ein verhältnismäßig mildes Urteil, die Staatsanwaltschaft hatte acht Monate Haft auf Bewährung gefordert.
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Der Ex-Banker Rudolf Elmer wurde von einem Züricher Gericht zu einer Geldstrafe von 6000 Schweizer Franken (4600 Euro) verurteilt, weil er Kontodaten an Steuerbehörden und Medien weitergegeben hat. Am Mittwochabend wurde er erneut festgenommen, wegen der Weitergabe einer CD an Wikileaks. (© dpa)
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Aber nur kurz nach dem Gerichtsurteil droht Elmer neues Ungemach. Der ehemalige Mitarbeiter der Bank Julius Bär wurde am Mittwochabend abermals festgenommen. Es werde geprüft, ob Elmer gegen die Schweizer Bankengesetze wegen der Übergabe von CDs an Wikileaks verstoßen habe, teilten die Züricher Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei gemeinsam mit.
Am Montag hatte Elmer WikiLeaks-Gründer Julian Assange in London zwei CDs überreicht, die nach seinen Angaben Daten von rund 2000 Kontoinhabern enthielten, darunter auch von Prominenten aus Politik, Wirtschaft und Kultur.
Wenige Stunden vor seiner Festnahme war Elmer vom Bezirksgericht Zürich wegen mehrfacher Verletzung des Schweizer Bankgeheimnisses und mehrfacher versuchter Nötigung verurteilt worden. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat Elmer Kundendaten seines ehemaligen Arbeitgebers gestohlen. Außerdem soll er versucht haben, Geld zu erpressen.
Elmer war acht Jahre für das Bankhaus Julius Bär tätig - auf den Cayman-Inseln. Hier sei von ihm verlangt worden, sich an illegalen Aktivitäten zu beteiligen. Er wurde 2002 von der Bank entlassen, nachdem er sich weigerte, einen Lügendetektortest zu machen.
Der Banker verteidigt sich damit, dass er unethische und sogar illegale Geschäfte des Instituts habe aufdecken wollen. Staatsanwältin Alexandra Bergmann warf Elmer vor, Daten von Bankkunden im Ausland an Steuerbehörden und die Medien weitergegeben zu haben. Das Bankhaus sprach von einem Rachefeldzug eines verärgerten Mitarbeiters.
Elmer sagte dagegen, er habe ein System der Steuerhinterziehung von reichen Geschäftsleuten und Politikern offenlegen wollen. In einer Verhandlungspause vor der Urteilsverkündung gab Elmer zu, Fehler gemacht zu haben. Er sei kein Held, aber auch kein Verräter.
Er räumte außerdem ein, er habe einige Bankmitarbeiter in seinen Schreiben bedroht. Dies sei passiert, nachdem die Bank ihn entlassen und danach versucht habe, ihn einzuschüchtern. "Ich war in einer extremen Lage", sagte er. "Es ist logisch, dass ich eine Abwehrstrategie entwickelte." Er bestritt aber, eine Bombendrohung gegen die Bank ausgesprochen zu haben. Allerdings habe er damit gedroht, Informationen über Kunden in Steuerparadiesen an Behörden in der Schweiz, Großbritannien und in den USA zu verraten.
Laut Staatsanwaltschaft wurde gegen mindestens einen Kunden ein Verfahren eröffnet, nachdem die Ermittler Daten von Elmer erhalten hatten. Elmer soll demnach sogar angekündigt haben, die Daten an Neonazi-Gruppen und "andere Organisationen, die den Kapitalismus bekämpfen" weiterzugeben.
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(dapd/olkl/beu)
Christopher Lee zum 90.
"von wegen Held" -
Schön zu lesen: Auszug SZ Print, 21.1.2011, Seite 18:
"Nein, der Fall Elmer liegt anders. Der Schweizer ist eigentlich gar kein 'Whistleblower'. Er führte einen Feldzug gegen seinen früheren Arbeitgeber, von dem er sich schlecht behandelt fühlt. Das Mäntelchen des edlen Kämpfers zog er sich erst später an, um seine wirren Drohungen gegen Mitarbeiter der Bank zu rechtfertigen. Die Motive von Informanten sind selten hehr: Mal treibt sie die Aussicht auf Strafminderung (Birkenfeld), mal kriminelle Energie (der Liechtensteiner Datendieb Heinrich Kieber). Bei Elmer ist kein ethischer Hintergrund zu erkennen. Es blieben die Straftatbestände Nötigung, Drohung und Geheimnisverrat. Mit einer Bewährungsstrafe ist er gut davongekommen. (Seite 18)"
Halten Sie sich gefälligst aus Schweizer Fragen raus, genauso wie sich die Südcafé-Schweizer aus deutschen Fragen raushalten.
Da haben Sie aber fromme Wünsche für die Confoederatio Helvetica. Ihre Wünsche, ich wiederhole sie mal nochmal "UN-Ausschluss, Grenzzaun, Pass nicht anerkennen, Blockade, Abkappung von allen Telefon- und WLAN-Netzen, Twitter, Facebook, Google, Skype. Bei der Schweiz würde eines auseichen: Abkoppelung vom Inter_Banken_Verkehr. " -
Schauen Sie, ob Sie für Ihre PolPotereien Mehrheiten finden - ich bezweifle es. Im übrigen kommt es darauf aber nicht an.
Zu Ihren Ausführungen wie Steuerverkürzung etc., darf ich nur kurz erinnern, die Frage war an mich und betraf - mutmasslich - Schweizer Recht, ergo kommt es auf eine "deutsche" Antwort in diesem Zusammenhang nicht an.
Schön aber, und da schliesst sich der Kreis zu Ihren Wüschen, da offenbar so mancher Ungeist aus Schweizer Sicht in Deutschland nicht stirbt: Ihre Wünsche über Länder wie Luxemburg, die Schweiz oder Belize oder Singapore zusammen mit Droh- und Bevormundungsregeln für deutsche Bürger fügen sich nahtlos zusammen. Aber Nicknors, die Zeiten Stichwort "am Wesen genesen" sind vorbei. Ihr Geruch aber bleibt sofort erkennbar. Ich glaube, dass Sie das eigentlich nicht wollen können. Würden Sie's indes nur für Gegner wollen, schlösse sich quasi ein zweiter Kreis, den ich namentlich gar nicht benennen möchte.
All das - samt den Krausereien sonsten hier für einen Elmer, der ideologisch so schön ins küchenmiefige Vorurteil passen würde und der sich am Ende nur als Kleinkrimineller, der Todesdrohungen per Email versendet und ansonsten auf seiner Website sich als dem Bankensektor nach wie vor zur Verfügung stehend deklariert? Warum nicht? Der Zweck heiligt die Mittel - offenbar.
Almost. Auch das deutsche Recht nicht. Hier spricht man von rechtswidriger Steuerverkürzung, einem Straftatbestand.
Der Grund, warum dies in der Schweiz kein Straftatbestand ist (sein kann):
Ein Vermögensschaden braucht immer eine Schädiger und einen Geschädigten. Da der deutsche Schädiger nicht die Schweiz schädigt, sondern sogar begünstigt, wäre die Schweiz ja bekloppt, ihn zu verfolgen oder den deutschen Behörden zu melden.
Eigentlich sollte man Staaten wie die Schweiz, oder Liechtenstein, oder Luxemburg oder Singapur oder Belize sanktionieren: UN-Ausschluss, Grenzzaun, Pass nicht anerkennen, Blockade, Abkappung von allen Telefon- und WLAN-Netzen, Twitter, Facebook, Google, Skype.
Bei der Schweiz würde eines auseichen: Abkoppelung vom Inter_Banken_Verkehr.
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