Nico Bergerhoff:Lüften, lüften

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Nico Bergerhoff Nico Bergerhoff ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Freiburg. (Foto: N/A)

Mieter müssen ebenfalls mit dafür sorgen, dass sich kein Schimmel bildet, sagt der Fachanwalt für Miet-
und Wohnungseigentumsrecht.

Interview von Felicitas Witte

SZ: Herr Bergerhoff, in neuen Energiesparhäusern werden häufig Lüftungsanlagen eingebaut. Darf einem der Vermieter künftig verbieten, die Fenster zu öffnen?

Nico Bergerhoff: Er darf das nicht; das ist rechtlich nicht zulässig. Er kann mit dem Mieter jedoch gewisse Verhaltensregeln vereinbaren: Dass er sich zum Beispiel in Wohnungen mit Lüftungsanlagen darüber informiert, wie man die bedient. Oder dass man regelmäßig lüftet. Sonst bilden sich Feuchtigkeit und Schimmel.

Also ist der Mieter dafür verantwortlich, dass die Wohnung nicht zu feucht wird?

Zum Teil schon. Er sollte möglichst keine Wäsche in der Wohnung trocknen, beim Duschen die Tür schließen und die Räume nicht auskühlen lassen. Das Wichtigste ist aber regelmäßiges Lüften - entweder per Anlage kontinuierlich oder per Hand.

Wie soll man das machen, wenn man den ganzen Tag weg ist?

Das ist im Gesetz nicht klar definiert. Manche Richter fordern drei Mal pro Tag, andere sind bei Berufstätigen kulanter. Muss allerdings die Wohnung wegen Feuchtigkeitsbildung so häufig gelüftet werden, dass ein berufstätiger Mieter das nicht leisten kann, muss sich der Vermieter darum kümmern. Wohnraum muss so gebaut sein, dass Schimmelbildung vermieden wird. Dringt zum Beispiel ständig Kondenswasser durch falsch eingesetzte Fenster, nützt auch häufiges Lüften nichts.

Was tun, wenn man Schimmel entdeckt?

Sie müssen das erst einmal dem Vermieter melden. Tun Sie das nicht, müssen Sie den zusätzlich entstandenen Schaden bezahlen - auch wenn der Vermieter eigentlich schuld ist. Haben Sie dem Vermieter rechtzeitig davon erzählt, muss er mit einem Gutachten beweisen, dass keine baulichen Mängel vorliegen. Ist das doch der Fall, muss er den Schimmel beseitigen lassen und dafür sorgen, dass er nicht wieder kommt. Dann haben Sie auch Recht auf Mietminderung.

Und wenn der Vermieter nicht reagiert?


Reagiert ein Vermieter auf die Schimmel-Meldung nicht oder lehnt ein Gutachten ab, würde ich einen Anwalt nehmen. Manchmal führt das allerdings zu jahrelangen Streitigkeiten. Einer meiner Klienten war fest überzeugt, der Vermieter sei am Schimmel in seiner Wohnung schuld, und zahlte deshalb monatelang keine Miete. Später ergab das Gutachten, dass der Schimmel nicht an den Wänden wuchs, sondern auf organischen Abfällen. Der Mieter hatte den Schimmel also selbst verursacht und musste ganz schön nachzahlen. Auf der anderen Seite vermieten Eigentümer immer wieder schimmelbelastete Gebäude, auch an Familien mit kleinen Kindern, und wehren sich bis zur Zwangsvollstreckung gegen eine Sanierung.

© SZ vom 19.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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