Von Von Elgin Gorissen-van Hoek

Wer Hilfe des Staats zur energetischen Haussanierung nutzen will, muss sich gut informieren. Das Angebot ist komplex.

Die Förderprogramme des Staats über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur energetischen Haussanierung sind auch auf dem zweiten Blick in ihrer Komplexität nicht sofort zu erfassen. Die Thematik ist so kompliziert, dass ein Hauseigentümer, der über seine Hausbank bei der KfW einen Förderkredit beantragen will, ohne sachverständige Hilfe nur sehr mühsam weiterkommt.

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Das Dämmen eines Dachstuhls kann eine aufwändige und auch kostenspielige Angelegenheit sein. Aber es gibt unter Umständen Zuschüsse. (© Foto: ddp)

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Zudem steht zum 1. Oktober eine Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) ins Haus, die höhere Anforderungen an die energetische Sanierung stellt und damit für die Bauherren kostspieliger wird. Die Kredit- und Zuschussbedingungen der KfW haben damit jedoch nicht immer Schritt gehalten. Öfter mal etwas Neues: Aus dem früheren KfW-Energiesparhaus wird nach EnEV 2009 das KfW-Effizienzhaus.

Die Staatsbank unterteilt ihre Förderung jetzt in "Energieeffizientes Bauen" und "Energieeffizientes Sanieren". Vom 1. Oktober 2009 an werden sechs KfW-Effizienzhäuser gefördert; bisher waren es drei. Jetzt beginnen die Effizienzhäuser mit der Klasse 55 (Neubau) und enden bei der Klasse 130 (Sanieren). Die KfW hat das Effizienzhaus 55 erst von Anfang nächsten Jahres an im Programm.

Neue Mindestanforderungen

Je niedriger die Effizienzklasse ist, desto höher und auch attraktiver ist die Förderung der KfW; entsprechend höher sind jedoch die Investitionskosten. So darf das künftige "KfW-Effizienzhaus 70" nur 70 Prozent der Energie eines Neubaus verbrauchen. Dieser Wert orientiert sich an einem Referenzgebäude. Der Wärmeverlust über die Gebäudehülle darf nur noch 85 Prozent des Referenzhauses betragen.

Münden soll alles in ein Qualitätssiegel an der Hauswand, mit dem die Effizienzhausklasse sofort erkennbar ist. Mit der EnEV 2009, die die energetischen Mindestanforderungen regelt, wachsen vor allem die so genannten "primärenergetischen Anforderungen" bei Neubau und Sanierung. So wird gefordert, dass der Jahresenergiebedarf gegenüber der Einsparverordnung aus dem Jahre 2007 um etwa 30 Prozent sinken muss.

Die energetischen Anforderungen an Außenbauteile steigen bei allen KfW-Effizienzhäusern um rund 15 Prozent. So verschlechtern sich die einstigen Effizienzhäuser 100 und 70 vom 1. Oktober an in die Klasse 130 und 100 mit entsprechenden höheren Anforderungen und Kosten, wenn die neuen Standards erreicht werden sollen.

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