Energieeinsparverordnung:Ein Viertel weniger

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Betroffen sind alle Häuser mit Bauantrag ab 1. Januar. Was die neuen Standards für Bauherren bedeuten.

Seit Beginn des Jahres müssen neue Häuser strengere Auflagen erfüllen. Dies sieht die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. "Sie schreibt vor, dass Wohngebäude, die ab dem 1. Januar 2016 gebaut werden, einen um 25 Prozent niedrigeren Primärenergiebedarf pro Jahr haben müssen als bisher", erklärt Jürgen Stock, Referatsleiter im Bundesbauministerium. "Außerdem muss der Wärmeschutz der Gebäudehülle bei Neubauten dann um circa 20 Prozent verbessert werden."

Betroffen sind alle Häuser mit Bauantrag ab 1. Januar. Einen Run von Bauherren, die sich noch kurz vor Jahresende 2015 mit ihrem Bauantrag die alten Konditionen sichern wollten, habe es aber nicht gegeben, berichtet Jürgen Friedrichs vom Bauherren-Schutzbund. "Warum sollten sie auch ein Haus bauen lassen, das in Kürze energetisch veraltet ist?" Die meisten seien für die Zukunft schon gerüstet.

Wer sich heute für einen Neubau entscheidet, bekommt von den Baufirmen oft bereits den KfW-70-Standard angeboten, der Basis für einen Tilgungszuschuss der Förderbank KfW ist. Der Standard erfüllt die neuen Anforderungen an Wärmeschutz und Primärenergiebedarf, in einigen Bereichen ist er sogar besser. "Allerdings gibt es auch Hausbaufirmen, die die neuen Grenzwerte noch nicht erreichen", betont Friedrichs. "Wichtig ist also, dass Kunden den jeweiligen Energiestandard des Hauses prüfen, bevor sie sich entscheiden."

Für Bauherren ist die EnEV 2016 nicht nur eine technische, sondern auch eine finanzielle Herausforderung. Vor allem die Vertreter der Wohnungswirtschaft weisen immer wieder darauf hin, dass die neuen Regeln nur einen vergleichsweise kleinen Effekt haben, aber sehr viel kosten.

Wie teuer es letztlich für den einzelnen Bauherrn wird, hängt immer auch davon ab, welche Anlagentechnik er einsetzt. "Es gibt ja viele Wege, diese Einsparungsziele zu erreichen", stellt Stock klar. Wird zum Beispiel eine etwas teurere Pelletheizung statt eines Brennwertkessels genutzt, kann die Wärmedämmung etwas geringer ausfallen. Das trifft auch beim Einsatz einer Wärmepumpe zu. "Es ist immer eine Ermessensfrage, wo der Bauherr seine Prioritäten setzt", sagt Stock. "Investiert er jetzt mehr Geld und spart später im laufenden Betrieb, oder investiert er lieber weniger beim Neubau und nimmt dafür höhere Betriebskosten in Kauf?" Bei der Bewertung der Energiebilanz wird nicht nur berücksichtigt, wie viel Energie der Neubau rechnerisch benötigt, sondern auch, welcher Energieträger verwendet wird. So bringt die Nutzung regenerativer Energien, zum Beispiel durch Solarkollektoren, Vorteile gegenüber Öl oder Gas. "Ausschlaggebend ist der sogenannte Primärenergiefaktor", sagt Alexander Lyssoudis, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Dieser zeigt das Verhältnis von der eingesetzten Primärenergie zur abgegebenen Endenergie. Hier gilt: Je kleiner der Primärenergiefaktor, desto umweltschonender und effizienter ist der Energieeinsatz und -aufwand von der Quelle bis zum Endverbraucher.

Im Wesentlichen hat der Bauherr also drei Stellschrauben, mit denen er den neuen Anforderungen der EnEV Rechnung tragen kann: die Gebäudehülle, die Art der eingesetzten Energie und die Technik für Heizung und Warmwasserbereitung. "Wer 2016 den Effizienzhaus-Standard KfW 70 erfüllt, wie es viele Bauherren heute tun, ist auf der sicheren Seite", meint Lyssoudis. Viel Spielraum für weitere Verschärfungen der Regelungen in der Zukunft bestehe auch nicht. Zwar sei für 2021 der europäische Neubaustandard "Niedrigstenergiehaus" anvisiert, Einzelheiten sind nicht bekannt. "Große Sprünge wird es im Neubau nicht mehr geben - dort ist physikalisch alles fast ausgereizt", sagt der Ingenieur. "Wenn wir weitere Einsparpotenziale nutzen wollen, müssen wir künftig auch stärker an den Bestand denken."

© SZ vom 08.01.2016 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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