Der Strom- und Gasanbieter Teldafax ist insolvent - 600.000 Kunden sind betroffen. Sollen sie noch schnell den Anbieter wechseln? Und wird ihnen jetzt der Strom abgestellt?
Der Pleitegeier kreiste schon länger über dem größten unabhängigen Energieanbieter Teldafax. Inzwischen hat das Unternehmen beim Amtsgericht Bonn Insolvenz angemeldet. Betroffen sind 600 Mitarbeiter und mehr als 600.000 Kunden. Viele Strom- und Gasbezieher hatten dem Anbieter nach den monatelangen Negativschlagzeilen bereits den Rücken gekehrt oder waren automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert worden, weil Teldafax die Rechnungen der Netzbetreiber nicht bezahlt hatte. Den verbliebenen Kunden raten die Verbraucherzentralen und die Bundesnetzagentur unbedingt Ruhe zu bewahren. "Es brennt nichts an", sagte Peter Schröder, der Jurist der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
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Wird Strom oder Gas jetzt abgestellt?
Auf keinen Fall. Kein Teldafax-Kunde muss befürchten, bald im Dunkeln zu sitzen. Für den insolventen Energielieferanten müssen im Zweifel die örtlichen Grundversorger einspringen. Das sind in aller Regel die regionalen Stadtwerke.
Muss der Kunde seinen Vertrag mit Teldafax kündigen?
Vorerst nicht. Das kann er auch gar nicht. Denn mit dem Insolvenzantrag oder auch mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind die Verträge nicht automatisch beendet. Der vom Gericht bestellte Insolvenzverwalter, der Düsseldorfer Rechtsanwalt Biner Bähr, nannte die "ununterbrochene Lieferung von Strom und Gas" vorrangig. Erst wenn Teldafax wirklich die Belieferung stoppen sollte und der zuständige Netzbetreiber den Kunden über diese Situation informiert, können die Verträge tatsächlich gekündigt werden.
Soll man noch zahlen?
Von Vorauszahlungen rät Peter Schröder von der Verbraucherzentrale NRW unbedingt ab. Haben Kunden Teldafax eine Einzugsermächtigung erteilt und liegt die Abbuchung der Vorauskasse nicht länger als sechs Wochen zurück, können die Kunden der Abbuchung bei ihrer Bank widersprechen und das Geld zurückbuchen lassen. Das sei tatsächlich die einzige Situation, in der die Kunden sich eventuell beeilen müssten, sagt Schröder. Tatsächlich verbrauchte Elektrizität muss natürlich bezahlt werden.
Was geschieht, wenn Vorauskasse gezahlt wurde?
Das Geld dürfte für die Kunden verloren sein. Es wäre lediglich gesichert, wenn Insolvenzverwalter Bähr einen Investor fände, der in die Teldafax-Verträge einsteigt und alle Verbindlichkeiten übernimmt. Das dürfte aber allenfalls eine theoretische Möglichkeit sein. Ebenso gering sind die Chancen, dass die Gläubiger ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren erfüllt bekommen. In jedem Fall sollten Verbraucher ihre Restansprüche beim Insolvenzverwalter schriftlich geltend machen.
Ist es sinnvoll, den Anbieter wechseln?
Dazu raten sowohl die Verbraucherorganisationen als auch die Bundesnetzagentur. Mit einem Wechsel kann ein Drei- bis Vier-Personenhaushalt nach den Angaben 100 bis 200 Euro im Jahr sparen. In jedem Fall sollte der Kunde die Tarife prüfen, wenn es zu Ersatzlieferungen durch den örtlichen Versorger kommt. Diese Lieferungen erfolgen nämlich zum Grundtarif, der in aller Regel höher ist als andere Angebote des örtlichen Stadtwerks oder auch von Konkurrenten. Der Grundtarif ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündbar. Strom- und Gastarife lassen sich leicht bei Internetportalen wie Verivox oder Toptarif vergleichen.
Wo gibt es weitere Informationen?
Bei den Verbraucherzentralen, die teilweise Tipps und Informationen ins Internet gestellt haben. Einzelne Organisationen wie die Zentrale in Sachsen haben vorübergehend eine Hotline geschaltet oder geben über ihre Verbraucherberatung Auskunft. Die Anrufe sind kostenpflichtig. Das Bonner Amtsgericht hat auch eine Hotline geschaltet. Dort gibt es unter den Anschlüssen 0228-702 2216, -2217, -1908 und 1909 Auskunft zu dem Insolvenzverfahren. Schließlich bieten auch Versicherungen wie die Arag Verbraucherinformationen.
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(SZ vom 16.06.2011/jab)
Moderne Verwaltung
allerhöchstens zweimonatiger Vorauskasse kann man nichts falsch machen. Aber es gibt genug unseriöse Anbieter, die 12 Monate Vorauskasse und Kaution verlangen. Wer das macht muß sich bewußt sein an einem Schneeballsystem teilzunehmen. Wechseln nicht mehr genug Kunden zu diesem Anbieter droht im die sofortige Insolvenz.
Zitat: "Dazu raten sowohl die Verbraucherorganisationen als auch die Bundesnetzagentur."
Evtl. sollte man auch einmal dazu schreiben, daß man bei einem Wechsel nicht immer nur auf den letzten Cent sehen sollte, sondern sich auch einmal über die Wirtschaftslage des Unternehmens informieren sollte, zu dem man wechseln will.
Was es bringt wie die Lemminge dem günstigsten Billigheimer nachzulaufen, kann man nun sehr gut sehen. Für viele Kunden von Teldafax eine böse Überraschung, denn sie zahlen dieses Jahr ihren Strom doppelt, wenn sie ihre Vorkasse bereits bezahlt haben.
Zitat: "Mit einem Wechsel kann ein Drei- bis Vier-Personenhaushalt nach den Angaben 100 bis 200 Euro im Jahr sparen." aber halt auch kräftig draufzahlen, das verschweigt man hier leider.
Wie sagte schon das alte Sprichwort "Drum prüfe, wer sich ewig (1Jahr) bindet".