Einäscherung:Streit um den Goldzahn im Krematorium

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Gold ist so teuer wie nie: Was passiert mit dem Zahngold, wenn der Sarg verbrannt ist? Friedhofs-Mitarbeiter geben Erlöse in die Gemeindekasse, spenden sie - oder stecken das Gold in die eigene Tasche.

Inga Rahmsdorf

Heimlich sollen sie Zahngold aus der Asche geklaubt und verkauft haben. Neun Mitarbeitern des Krematoriums in Hamburg-Öjendorf wird vorgeworfen, sich an dem Edelmetall der Leichen bereichert zu haben. Die Staatsanwaltschaft der Hansestadt ermittelt. Sich am Zahngold von Toten zu bereichern, klingt skrupellos und ist zudem ein heikles Thema, das an die deutsche Geschichte der Nazizeit erinnert. Doch juristisch ist der Fall kompliziert.

Was passiert mit dem Gold, das nach der Einäscherung übrig bleibt? Rechtlich ist die Situation unklar. (Foto: dpa)

Zwei ähnliche Fällen in Krematorien in Hof und Nürnberg hatten in den vergangenen Jahre bereits für Aufsehen gesorgt. Die Mitarbeiter, die das Zahngold dort verkauft hatten, wurden verurteilt, wenn auch mit unterschiedlichen juristischen Begründungen. Wem das Zahngold einer Leiche gehört, ist nämlich rechtlich umstritten.

Da das Edelmetall im Mund juristisch wie ein Teil des Körpers behandelt wird, ist es kein Eigentum und kann daher auch nicht gestohlen werden. Über die persönliche Bereicherung der Mitarbeiter hinaus, werfen die Fälle aber auch die grundsätzliche Frage auf: Wie sollen Krematorien mit dem Zahngold von Leichen umgehen? Sollen sie das Gold in der Asche lasse und mit in die Urne geben? Oder es einsammeln, einschmelzen und verkaufen? Und wem gehört dann das Geld?

"Es ist durchaus üblich, dass Krematorien Metalle wie Zahngold nach der Verbrennung zu kommerziellen Zwecken verkaufen", sagt Rolf Lichtner, Generalsekretär des Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB). "Das Geld fließt dann häufig in das Geldsäckel der Stadt."

Rechtlich ist das nicht unzulässig, denn eine Vorschrift darüber gibt es nicht. Ethisch verurteilt der BDB diesen Umgang jedoch. "Grundsätzlich gehört alles in die Urne", sagt Lichtner. Ausnahmen sollte es nur geben, wenn die Angehörigen sich damit einverstanden erklären - und auch dann sollte das Zahngold nur für gemeinnützige Zwecke gespendet werden. Ob sich die Krematorien danach richten, bleibt ihnen überlassen.

Spende für die Kinderkrebshilfe

Ganz einfach seien diese ethischen Grundsätze auch nicht immer umzusetzen, wendet Lutz Rehkopf, Sprecher der Hamburger Friedhöfe ein. "Möchten Sie sich tatsächlich in der Trauerzeit damit beschäftigen, was mit dem Zahngold des Verstorbenen geschieht? Bisher haben wir die Angehörigen damit verschonen wollen", sagt er. Das Problem sei eigentlich, dass es keine einheitliche Regelung gebe. In Hamburg seien die Mitarbeiter daher angewiesen, "alles oberflächlich gefundene Zahngold" zu sammeln, zu registrieren und zu verwahren. Seit 2006 werde der gesamte Gewinn der Kinderkrebshilfe gespendet, sagt Rehkopf.

Schätzungen des BDB zufolge wird etwa bei der Hälfte der Bestattungen eine Einäscherung gewählt. Auch wenn der Trend zugenommen hat, das Problem mit dem Zahngold ist nicht neu, wie ein Gedicht von Gottfried Benn zeigt. So schrieb der Dichter schon 1912 über die Goldplombe im einsamen Backenzahn einer toten Dirne: "Den schlug der Leichendiener sich heraus, versetze ihn und ging für tanzen / Denn, sagt er, nur Erde soll zur Erde werden."

© SZ vom 16.09.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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