Die Tricks der Betrüger:Fiese Verbraucherfallen

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Einfach abgezockt: Obwohl Konsumentenschützer häufig warnen, fallen viele Bürger auf die Tricks von dubiosen Anbietern herein. Fünf dreiste Tricks der Betrüger.

Marco Völklein

Nach wie vor verschieben dubiose Anbieter die Kunden- und, noch viel schlimmer, die Kontodaten von Verbrauchern untereinander weiter. Am Telefon setzen sie die - zumeist älteren - Menschen unter Druck, schieben ihnen Verträge unter oder buchen gleich angeblich ausstehende Beträge per Lastschrift vom Konto ab. Vor einiger Zeit kam erneut ein solcher Skandal ans Licht. Aber nicht nur diese Masche ist verbreitet und nervt viele Bürger. Fast wöchentlich warnen die Verbraucherzentralen vor den Tricks der Gauner und Abzocker. Hier die derzeit geläufigsten:

Stop! Aufpassen! Dubiose Firmen lassen sich stets neue Tricks einfallen, um an das Geld der Bürger zu kommen. (Foto: Foto: AP)

Die Abonnement-Falle

Der Trick funktioniert so: Im Internet bieten Firmen Seiten zu verschiedenen Themen an - etwa mit Rezepten oder einem Rechner zur Bestimmung der voraussichtlichen Lebenszeit. Allerdings: Bevor er zum Beispiel die Rezepte lesen und ausdrucken kann, soll der Nutzer Name und Adresse eingeben. Versteckt im Kleingedruckten steht dann, dass er damit ein Abonnement für die Nutzung der Rezepte-Seite abgeschlossen hat, zum Beispiel mit einer Laufzeit von einem Jahr. Ein solcher Vertrag lässt sich in der Regel binnen 14 Tagen widerrufen. Die Verbraucherzentralen helfen dabei.

Besonders dreist agierte der Anbieter von rezepte-ideen.de: Er stellte die bislang kostenlose Mitgliedschaft "automatisch" auf ein Bezahl-Abo um und verlangte 84 Euro pro Jahr. Darüber hatte er nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nur im Rahmen einer Newsletter-E-Mail informiert. "Einen solchen Automatismus lässt unser Recht nicht zu", sagt die Stuttgarter Verbraucherjuristin Dunja Richter. "Betroffene sollten sich nicht unter Druck setzen lassen - solange sie sich nicht mit der Kostenpflicht einverstanden erklären, kommt kein Vertrag zustande."

Das Gratis-Angebot

Verbraucher in Sachsen bekamen vor kurzem Post von der Firma "Deutschland Touristik Service DTS GmbH". In dem Brief forderte die Firma 35 Euro. Die Verbraucher hatten vor einigen Monaten einen Telefon- oder Internetvertrag abgeschlossen. In deren Auftragsformularen war die Option "Ja, ich möchte die HOTELxtra-Karte für ein Jahr gratis" bereits mit einem Haken versehen; in einer Fußnote erfolgte der Hinweis, dass man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Karte anerkennt. Die AGB selbst waren dem Formular aber nicht beigefügt. "Auch erhielten offenbar nicht alle Betroffenen überhaupt diese Karte", sagt die Dresdner Verbraucherschützerin Beate Scharf.

Nach über einem Jahr machte nun die DTS Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche für nicht zurückgegebene HOTELxtra-Karten geltend, berichten die Verbraucherschützer. Aber: "Allein durch die vorgegebene Gratis-Option sind keinerlei Ansprüche gegen die Verbraucher entstanden", sagt Scharf. Dennoch sollten Verbraucher bei Gratisangeboten aufmerken: "Gratis-Leistungen sind häufig nicht kostenlos oder haben einen anderen Haken", sagt Scharf: "Kaum eine Firma hat wirklich etwas zu verschenken."

Die Inkasso-Drohung

Massenhaft verschicken Inkasso-Unternehmen ihre Schreiben - und hoffen, dass einige Verbraucher sich von der Drohung einschüchtern lassen. So gibt zum Beispiel die Firma Proinkasso GmbH aus Hanau nach Angaben der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vor, für eine Gewinnspieleintragung im Auftrag von CC Profi eine offene Forderung einzuziehen. Zu zahlen seien 133,61 Euro, die binnen sieben Tagen auf ein Konto einer Kanzlei zu überweisen seien.

Wer nicht zahlt, dem droht die Firma eine ganze Reihe von Maßnahmen an: Nicht selten lassen sich Verbraucher durch die Begriffe "Mahnbescheid", " Zwangsvollstreckung" und "Pfändung der Bezüge" einschüchtern - und überweisen den Betrag. Allerdings: "Wer mit der Firma CC Profi keinen Vertrag hat, sollte sich auch von solchen Forderungen nicht einschüchtern lassen", raten die Mainzer Verbraucherschützer. Wichtig: Oft bieten die Inkassofirmen an, mittels Ratenzahlung die Schuld abzustottern. Darauf sollte man sich nicht einlassen, rät die Verbraucherzentrale: "Wer eine solche Ratenzahlungsvereinbarung unterschreibt, erkennt die Forderung an und verliert die Möglichkeit, sie zu bestreiten." Selbst eine eigentlich unbegründete Forderung müsste dann bezahlt werden, erläutern die Verbraucherjuristen aus Mainz.

Die Gewinn-Mitteilung

Mindestens mehrere Hundert Empfänger haben nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zuletzt Schreiben der Firma "Dr. Brinkmann & Partner - Finanzdienstleistungen" erhalten. Mit Aktenzeichen und Vorgangsnummer informiert die Firma über einen "versprochenen Gewinn" von 946,72 Euro - der bisher noch nicht ausgezahlt wurde. Ein nachträglicher Übergabetermin sei unbedingt einzuhalten. Dabei handelt es sich aber um die Einladung zu einer Kaffeefahrt, warnt Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Dort würden erfahrungsgemäß überteuerte Produkte verkauft. "Uns ist bisher kein Fall einer Gewinnauszahlung bekannt." Ihr Tipp: Wer ein solches Schreiben erhält, sollte es am besten in den Papierkorb werfen. Und bei einer eventuell angegebenen Nummer sollte man auch nie zurückrufen. Dort läuft meist nur eine langatmige Bandansage - und die Nummer verschlingt horrende Gebühren.

Die Verbraucher-Täuschung

Besonders dreist sind Organisationen, die sich zum Beispiel "Verbraucherschutzzentrale" nennen. Sie rufen - natürlich ebenfalls unerlaubt - bei Verbrauchern an und behaupten, diese künftig vor "dubiosen Anrufen und Abbuchungen von Lottogesellschaften" zu schützen. Sie versuchen also, von der Furcht vor den Tricks der Gauner zu profitieren. Einer Verbraucherin wurde nach Angaben der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am Telefon erklärt, man buche 89 Euro von ihrem Konto ab - und würde dann alles für sie erledigen. Betroffene sollten dem "Willkommensschreiben" der Organisation innerhalb von zwei Wochen widersprechen und eventuell erfolgte Abbuchungen von ihrer Hausbank zurückbuchen lassen.

© SZ vom 24.08.2009/gits - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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