Bundesnetzagentur:Erste Strafen gegen Warteschleifen-Sünder

Die Bundesnetzagentur geht erstmals gegen kostenpflichtige Warteschleifen bei Sonderrufnummern vor. Der Betreiber eines Telefonerotikdienstes und der Kundenservice eines Textilunternehmens dürfen den Kunden keine entsprechenden Rechnungen stellen - woraufhin das Modelabel nun kostenfreie Nummern verwenden will.

Die Bundesnetzagentur ist erstmals gegen Betreiber kostenpflichtiger Warteschleifen bei Sonderrufnummern vorgegangen. Die Aufsichtsbehörde verhängte ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot gegen einen Telefonerotikdienst mit der Rufnummer 22288 und die Service-Rufnummer eines Textilunternehmens 01805-003785. Bei beiden Rufnummern sei gegen die gesetzlichen Vorgaben zu kostenfreien Warteschleifen verstoßen worden, teilte die Bundesnetzagentur mit.

Der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann erklärte: "Der Gesetzgeber hat die Warteschleifenregelung eingeführt, um den Verbraucher vor unberechtigten Kosten bei telefonisch nachgefragten Dienstleistungen zu schützen." Mit den verhängten Maßnahmen verhindere die Behörde die Abrechnung unrechtmäßig verlangter Telefonkosten.

Betroffen ist das spanische Modeunternehmen Desigual, das sich bei seinen Kunden entschuldigte. Man sei sich der Problematik bewusst und wolle nun auf kostenfreie 0800-Nummern umstellen, teilte eine Sprecherin mit.

Insgesamt sind bei der Bundesnetzagentur seit Anfang Juni 148 Beschwerden zu Warteschleifen eingegangen. Aufgrund dessen leitete die Behörde 93 Ermittlungsverfahren ein.

Seit dem 1. Juni dürfen Warteschleifen bei Sonderrufnummern nur noch genutzt werden, wenn sie für den Anrufer kostenfrei sind oder für den gesamten Anruf ein Festpreis gilt. Das Abrechnungsverbot im aktuellen Fall gilt daher rückwirkend für Verbindungen im Zeitraum vom 1. Juni 2013 bis zum 16. September 2013.

Den Verbrauchern dürfen laut Bundesnetzagentur keine in den genannten Zeiträumen geführten Gespräche in Rechnung gestellt werden. Bereits erhaltene Rechnungen müssen nicht beglichen werden. Wer den Betrag schon bezahlt hat, kann versuchen, mit Hilfe der Verbraucherzentralen oder eines Rechtsanwaltes das Geld zurückzubekommen.

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