Selbstanzeige - und alles ist gut? Mitnichten, sagt jetzt der Bundesgerichtshof. Steuerhinterzieher müssen "komplett reinen Tisch" machen, alles offenbaren und völlig zur "Steuerehrlichkeit zurückkehren". Die Reue muss total sein.
Mit einer Grundsatzentscheidung erhöhen die Karlsruher Richter den Druck auf Steuerhinterzieher. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat festgelegt, dass Steuerhinterzieher künftig nur bei einer umfassenden und frühzeitigen Selbstanzeige straffrei ausgehen. Der Täter müsse "reinen Tisch" machen und dem Fiskus auf einen Schlag sämtliche verborgenen Einkünfte angeben.
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Ein Steuerhinterzieher bekommt keine Strafbefreiung, wenn er nicht völlig zur "Steuerehrlichkeit zurückkehrt". (© ag.ddp)
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Die bisher erlaubte Strategie, nur Teile hinterzogener Einkünfte offenzulegen, ist damit nicht mehr möglich. "Eine Rückkehr zur Steuerehrlichkeit ist dann gegeben, wenn der Täter nunmehr vollständige und richtige Angaben, mithin reinen Tisch, macht", heißt es in dem Beschluss des 1. Strafsenats, der am Freitag veröffentlicht wurde. Eine teilweise Berichtigung einer unvollständigen Einkommenserklärung, die Zinseinkünfte eines Kontos angebe, aber weitere Konten verschweige, reiche nicht aus. Die Strafbefreiung "tritt erst dann ein, wenn die Angaben insgesamt richtig sind", heißt es im Beschluss. (Az: 1 StR 577/09)
Neues Ziel der Selbstanzeige
Von der strafbefreienden Selbstanzeige wurde vor allem seit dem Ankauf einer CD mit Kontoinformationen aus der Schweiz durch das Land Nordrhein- Westfalen massenhaft Gebrauch gemacht. Mit der deutlichen Beschränkung dieser Praxis kommt der BGH dem Gesetzgeber zuvor. Die schwarz-gelbe Koalition hatte eine entsprechende Pflicht zur vollständigen Selbstanzeige bereits geplant.
Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass der Zweck der Selbstanzeige, zusätzliche Steuerquellen zu erschließen, wegen der verbesserten internationalen Zusammenarbeit an Bedeutung verloren habe. Das Ziel, die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit zu fördern, verlange deshalb größeres Gewicht.
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Ich liebe es wirklich,
wie Steuerhinterzieher ihren Diebstahl an Schulkindern immer mit dem romantisch-charmanten Hinweis auf revolutionären Widerstand, wenigstens auf der Basis von zivilem Ungehorsam zu rechtfertigen suchen. Geiz, Gier und ein schleimiger Hang zur Selbstsucht steckt dahinter. Sonst nichts. Aber das klingt nicht so gut wie Widerstand, gell?
Erstaunliche Fakten erfuhr man diese Woche: die meisten Deutschen wandern nicht etwa in die Schweiz aus, sondern nach (1.) Polen und (2.) nach Rumänien .... da besteht Erklärungsbedarf, donata.
nur sollte man - Monate später - endlich einmal Informationen erhalten, was vorgefallen ist und weshalb der Mann zu Tode kam. Ich glaube schon, dass die Abklärung in Deutschland in ein em solchen Falle schneller geht. Das heisst, in der Schweiz dürfte die Sache wohl ebenfalls schon längstens geklärt sein, nur wird darüber nicht informiert.
Und was dies mit dem SZ-Artikel zu tun hat ? Wenig. Es ging einzig darum, calva etwas von seinem hohen Ross zu holen.
...kommt gerade zu einer Zeit, wo alle Bürger von staatswegen nur beschissen und betrogen werden!
sind Sie sicher, dass Sie den Vorgang richtig berichten? Wie wäre das beistellen des Aktenzeichens? Dreiviertel der Textnachricht beschreibt gelebte Rechtspraxis und die Frage, ob sich der BGH schon zur Beweislastumkehr geäussert hat, erledigen Sie durch Nichtbetrachtung?
Paging