Brandschäden:Feier mit Feuer

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Die häufigste Ursache für Wohnungsbrände sind unbeaufsichtigte Kerzen. Viele Versicherungen zahlen dann gar nicht oder nur einen Teil der Summe, weil sie von einem grob fahrlässigen Verhalten ausgehen.

Die Zahl der Brände nimmt in der Weihnachtszeit stark zu. Hausrat- und Wohngebäudeversicherer haben in den vergangenen Jahren im Dezember bundesweit zwischen 11 000 und 12 000 Brände registriert - etwa 40 Prozent mehr als in den Frühjahrs- und Herbstmonaten, rechnet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin vor. Häufigste Ursache seien unbeaufsichtigte Kerzen, erklärt Hasso Suliak, Sprecher des GDV.

Verbraucher können sich gegen finanzielle Risiken mit Hilfe von Versicherungen schützen - mit einer Hausrat-, Wohngebäude- und privaten Haftpflichtversicherung. Doch welcher Versicherer reguliert welche Schäden? Brandschäden im Wohnraum werden durch die Hausratversicherung gedeckt. "Die schließt alles ein, was beweglich ist", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Zerstörte Weihnachtsgeschenke sind eingeschlossen. Wird das Gebäude beschädigt, greift die Wohngebäudeversicherung. Wer jedoch bei Oma oder Tante zu Besuch ist und die Weihnachtspyramide vom Tisch wirft, muss sich an seine Privathaftpflichtversicherung wenden. Sie zahle aber nur den Zeitwert der kaputten Gegenstände, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Wenn jemand den Raum für längere Zeit verlässt, obwohl die Kerzen noch brennen, handelt diese Person grob fahrlässig. Ein solches Verhalten kann Folgen auf die Schadensregulierung haben. Denn bei grober Fahrlässigkeit könne der Versicherer die Leistung anteilig kürzen oder komplett verweigern, erklärt Hasso Suliak vom GDV. Um in solchen Fällen Streit zu vermeiden, sollte die Versicherungspolice einen "Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit" enthalten, rät Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Dadurch wird die Police meist etwas teurer. "Aber diese Mehrkosten können sich lohnen", sagt Boss. Denn der Versicherer haftet dann auch bei grob fahrlässigem Verhalten für die volle Summe.

Damit der Versicherer den Schaden vollständig übernimmt, gibt es aber noch mehr zu beachten. Auch wenn das Malheur an Heiligabend passiert: Versicherte sollten nicht bis nach den Feiertagen mit ihrer Schadensmeldung warten, sagt Boss. Versicherer haben dafür eine Schaden-Hotline, die oft auch an Feiertagen freigeschaltet ist. Ist dort niemand zu erreichen, sollte man eine E-Mail schreiben, rät Boss. Denn meist müssen Schäden laut Versicherung "unverzüglich" gemeldet werden, erklärt sie. Damit es bei der Schadensregulierung keine Probleme gibt, sollten kaputte Gegenstände nicht ohne vorherige Rücksprache mit dem Versicherung entsorgt werden, sagt Weidenbach.

© SZ vom 27.11.2015 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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