2012 ist ein Glücksfall für Arbeitnehmer. Die Brückentage liegen so günstig wie lange nicht mehr. Wer 22 Urlaubstage schlau einsetzt, kann sie zu 63 freien Tagen machen. Minimaler Einsatz, maximaler Gewinn. Allerdings: Der Chef kann dem Treiben seiner Mitarbeiter Einhalt gebieten.
Kaum ist der Dienstplan für das neue Jahr ausgehängt, den Unwissenden noch verborgen, pirschen sich bereits die Ersten mit roten Filzstiften an die Liste. Rasch, bevor die anderen es tun, versehen diese ausgebufften Kollegen alle Kästchen, die für Brückentage stehen, mit Kreuzen und buchen schnellstmöglich Urlaub, um sicher zu sein: Das bevorstehende Jahr wird ein gutes werden, für sie zumindest.
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Für Arbeitnehmer liegen die Brückentage 2012 so ideal, dass sie mit geringem Urlaubseinsatz lange freinehmen können - wenn der Chef das zulässt. (© AFP)
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2012 ist ein Glücksfall für diese Menschen, die angeblich in jedem Betrieb anzutreffen sind. Die Brückentage, die in manchen Regionen auch Fenster- oder Zwickeltage heißen, liegen im kommenden Jahr so günstig wie lange nicht mehr. Wer 22 Urlaubstage schlau einsetzt, indem er alle offenen Fenster schließt, kann sie zu 63 freien Tage machen.
Beispiel 1. Mai: Der Tag der Arbeit fällt im kommenden Jahr auf einen Dienstag, für den Einsatz von vier Urlaubstagen erzielen also alle, die möchten, und im Wettrennen mit den Kollegen nicht unterliegen, neun freie Tage. Gönnt man sich rund um den 3. Oktober, an dem die deutsche Einheit gefeiert wird, zwei Urlaubstage, wird man mit fünf freien Tagen belohnt.
Der Höhepunkt erwartet die Deutschen dann am Ende des Jahres: Wem zu Weihnachten und Neujahr 2012 noch sieben Urlaubstage übrig geblieben sind, der kann sie in 16 Tage Freizeit verwandeln. Er wird, anders als diesmal, wo sowohl Weihnachten als auch Silvester auf ein Wochenende fallen, das neue Jahr tief entspannt beginnen können.
Minimaler Einsatz, maximaler Gewinn, was Ökonomen effizient nennen, bezeichnen Gewerkschaften als arbeitnehmerfreundlich. Aber ist, was Angestellte glücklich macht, nicht schlicht arbeitgeberfeindlich? Was, wenn der Chef am Tag der Arbeit allein am Fließband steht - kann er dem Treiben seiner Untergebenen Einhalt gebieten? Kann er. Das erlaubt ihm das zu Unrecht unbekannte Bundesurlaubsgesetz, Paragraph 7: Den Wünschen der Angestellten solle stattgegeben werden, steht dort, es sei denn, der Berücksichtigung stünden "dringende betriebliche Belange" entgegen.
Also etwa wenn der Einzelhändler ohne Verkäufer dasteht, obwohl sich viele Kunden eigens freigenommen haben, um einkaufen zu gehen. Oder wenn im Chemiewerk eine Maschine zu explodieren droht, weil alle Facharbeiter gerade Urlaub machen. Neben dem Bundesurlaubsgesetz gibt es zudem oft betriebseigene Vereinbarungen, die im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt sind. Klar ist: Die Kreuze der Ausgebufften allein reichen nicht. Der Chef muss ihren Urlaubsanträgen erst zustimmen.
"Ein kluger Arbeitgeber genehmigt nicht sofort alles", sagt Jens Schubert, Leiter der Rechtsabteilung der Gewerkschaft Verdi. Er sei verpflichtet, soziale Belange zu berücksichtigen, also einer alleinerziehenden Mutter freizugeben, wenn die Kindertagesstätte am Brückentag schließt. Ist der Urlaub einmal genehmigt, gibt es kein Zurück mehr. Im Extremfall muss der Chef sogar für die Stornokosten einer bereits gebuchten Reise aufkommen. Entsteht doch einmal Ärger - mancherorts soll ja der Chef selbst alle Brückentage für sich beanspruchen -, hilft der Betriebsrat.
Häufig lohnt es sich, am Wettrennen teilzunehmen und die Urlaubswünsche früh zu äußern, gerade große Betriebe planen lange voraus. Brückenurlaube haben jedoch einen Nachteil: Das Reisen ist dann besonders teuer.
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(SZ vom 31.12.2011/luk)
Rekord in Deutschland
Unter den ökonomischen Prinzipien versteht man entweder das Maximalprinzip, mit gegebenen Mitteln das Maximale - oder das Minimalprinzip, mit minimalen Mitteln ein gegebenes Ziel zu erreichen.
Das erwähnte Minimax-Prinzip existiert in der ökonomischen Lehre nicht.