Urheberrecht:Verschenkt meine Filme!

Urheberrecht: Drehbuchautor Fred Breinersdorfer auf einem Archivbild

Drehbuchautor Fred Breinersdorfer auf einem Archivbild

(Foto: Imago Stock&People)

Wer Filme im Internet schauen will, landet oft bei illegalen Angeboten. Das liegt auch daran, dass es keine legalen Alternativen gibt. Was also ist zu tun? Zwei radikale Lösungsvorschläge.

Ein Gastbeitrag von Drehbuchautor Fred Breinersdorfer

Wenn ich bei Google die Wörter "Sophie Scholl Free Download" eingebe, noch nicht einmal kombiniert mit dem Begriff "Film", führen acht Links auf der ersten Trefferseite zu den Dieben meines geistigen Eigentums.

Der Film "Sophie Scholl - Die letzten Tage", für den ich als Autor und Produzent verantwortlich zeichne, ist mein bekanntestes Werk - leider auch bei den Filmpiraten. Fast alle Websites, auf die Google mich leiten will, sind illegal. Erst ganz unten auf der Seite findet sich ein einziges legales Angebot. Es führt zu iTunes, wo man den Film für 9,99 Euro erwerben und betrachten kann.

Bei "Sophie Scholl" bin ich Miteigentümer der Rechte - und wenn die Leute nicht gerade auf iTunes klicken, sehe ich von all diesen Nutznießern meiner kreativen Energie keinen müden Cent. Zwar könnte es sein, dass irgendwelche Anwaltskanzleien via Abmahnung bei meinen illegalen Nutzern Geld kassieren - aber davon weiß ich nichts. Falls jemand daran verdient, dann jedenfalls nicht ich. Sonst müsste es ja auf meinem Kontoauszug zu sehen sein.

Wo sind denn die legalen Alternativen?

Ist es einzusehen, dass irgendwelche Internetganoven im geschätzten Verhältnis von acht zu eins den Rahm abschöpfen, und wir alle - der Gesetzgeber eingeschlossen - schauen zu? Und wie kann es sein, dass die Betreiber dieser Piratenseiten die Filme zwar umsonst anbieten, aber trotzdem Millionen verdienen - für die Werbung auf ihren Seiten und für Premium-Abonnements, mit noch besserer Qualität und noch schnellerem Download?

Da stimmt etwas nicht, das ist jedem klar. Und es macht mich stinksauer. Aber gerade wir Künstler sollten auch die umgekehrte Frage stellen: Wo sind denn die massenhaften legalen Anbieter, die meine Google-Trefferseite füllen könnten? Wo sind denn die innovativen Webseiten, bei denen man mein Werk auf eine Weise herunterladen oder streamen kann, von der ich auch etwas habe? Die einfache Antwort ist: Es gibt sie nicht.

Selbstverständlich kann man sehr viele Filme bei den Giganten iTunes Store (Apple), Lovefilm (Amazon) oder im Play Store (Google) bekommen. Momentan leihen und kaufen beispielsweise iTunes-User weltweit mehr als 400.000 TV-Folgen und über 150.000 Filme - täglich. Aber ich weiß auch, was hinter den Kulissen passiert. Sogenannte "kleine" Filme haben praktisch keine Chancen, ins Repertoire aufgenommen zu werden. Die Großanbieter setzen die Preise fest wie sie wollen, sie diktieren die Bedingungen. Wer auf dieses legale Angebot zugreifen will, hat die Auswahl und die Konditionen per Mausklick und Kreditkarte zu akzeptieren.

Radikale neue Lösungen

Ein echter Markt ist das nicht. Und schon gar keine Konkurrenz zu den illegalen Gratisangeboten. Und also wird es meiner Meinung nach Zeit, über radikale neue Lösungen nachzudenken.

Die radikalste ist zugleich die einfachste: Verschenken wir unsere Filme!

Ja, Sie haben schon richtig gehört. Das legale Gratisangebot von Filmen könnte wirklich ein cleveres Geschäftsmodell sein. Wenn die Internetganoven mit Werbung Millionen scheffeln, warum sollte man das Ganze nicht auch rechtmäßig organisieren können?

Das geht momentan natürlich nicht. Wer legal Filme anbieten will, braucht dafür die Internetrechte. Die liegen bei Kinofilmen in der Regel bei den Produzenten, die wiederum Lizenzen an Filmverleiher und Fernsehsender verkaufen, um den Film zu finanzieren. Das funktioniert aber nicht etwa weltweit, wie das Internet - es funktioniert nur von Land zu Land, von Territorium zu Territorium. Und oft ist die Situation noch vertrackter, wenn etwa Banken Rechte abgetreten bekommen, als Sicherung für ihre Kredite. Jeder Lizenznehmer bastelt momentan an Modellen, wie er mit seinen Lizenzen im Netz am besten Geld verdienen könnte.

Zwangslizenz für Filme

Jeder hortet exklusiv die eigenen Rechte - und nutzt sie im Zweifel lieber nicht, als sie anderen anzubieten. Nur wenige legale Seiten mit deutschen Filmen, wie "Alles Kino", sind online. Aber deren Programm ist stark limitiert und definiert durch die Rechte, die man behalten hat oder nach mühsamen Verhandlungen einzelnen Lizenzinhabern wieder abluchst.

Wer aber könnte dieses schreckliche Gewurstel beenden, um einen lebendigen Markt zu schaffen und die Illegalen endlich auszutrocknen? Nur noch der Staat. Das ist der zweite Teil meiner radikalen Idee: Hier und heute fordere ich den Gesetzgeber auf, mir meine eigenen Internetrechte gegen Vergütung abzunehmen und mich dabei bitte nicht um Erlaubnis zu fragen. Und alle anderen Filmkünstler auch nicht. Ich fordere eine umfassende Zwangslizenz für Filme im Internet.

Das wäre dann eine nicht exklusive Konzession für jedermann, jeden beliebigen Film ins Netz zu stellen und damit Geld zu verdienen - allerdings mit einem wichtigen Zusatz: mit der Verpflichtung, die Rechteinhaber und Urheber angemessen am Umsatz zu beteiligen.

Klingt irrsinnig? Ist es aber nicht. Unser angeblich so verstaubtes Urheberrecht kennt längst Beispiele für solche Zwangslizenzen - der Gesetzgeber benutzt sogar diesen Begriff. Von großer Marktrelevanz und erheblicher kultureller Bedeutung ist zum Beispiel das Covering von Musik. Vereinfacht erklärt: Am selben Tag, wenn ein Musiktitel veröffentlich wird, darf er nachgespielt werden. Weil das eine nicht exklusive Zwangslizenz ist, kann jeder beliebig oft davon Gebrauch machen - allerdings unter der Voraussetzung einer angemessenen Beteiligung der Rechteinhaber und Urheber.

Ein System von internationalen Vorschriften stellt sicher, dass diese Zwangslizenz nicht nur in Deutschland, sondern überall gilt, wo gleiche urheberrechtliche Standards herrschen. Hat der Urheber die Rechte an seinem Musikstück an eine Verwertungsgesellschaft abgetreten, zieht diese die Lizenzgebühren ein, was wegen der Unübersichtlichkeit des Musikmarktes für den einzelnen Urheber viel Sinn macht. Ähnliche Zwangslizenzen gibt es im Schulbuchwesen und im kirchlichen Bereich.

Rahmenbedingungen für einen "One-Stop-Shop"

Das Modell kann leicht auf Filme im Internet übertragen werden: In dem Moment, wenn die üblichen Schutzfristen für die Kinoauswertung nach der Premiere abgelaufen sind, könnte jeder berechtigt sein, Kopien im Internet anzubieten - nicht exklusiv. Das gilt für das Filmerbe wie für jeden neuen Film. Die Verwertungsgesellschaften der an einem Film und seinem Drehbuch beteiligten Urheber und Leistungsschutzberechtigten könnten kurzfristig die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für einen "One-Stop-Shop" schaffen, wo die Lizenz erworben und abgerechnet werden kann, per Klick und sekundengenau. Und der Lizenznehmer kann kalkulieren, wie er seinen Auftritt organisiert und finanziert.

Beiläufig noch eine Bemerkung: Wer weiß heute denn schon genau, wo beim Nutzen von Fotos oder Videos aus dem Netz die Grenze der Legalität ist und wo die Grauzone beginnt? Für die legalen Anbieter könnte es im Rahmen einer Lizenzierung im "One-Stop-Shop" auch noch zusätzlich ein Zertifikat geben, was vielleicht keine schlechte Werbung für das Geschäftsmodell ist.

So könnte es schon sehr bald möglich sein, dass jemand ein Portal aufmacht, wo man alle deutschen Komödien von der Stummfilmzeit bis zu "Kokowääh 2" kostenlos ansehen oder herunterladen kann, finanziert durch Werbung oder mit "Premium"-Konten für die HD-Version. Ein anderer Kinokenner macht vielleicht ein Portal mit den Filmen aller Oscar-Gewinnerinnen in der Kategorie "Beste weibliche Nebenrolle" auf, und ein dritter widmet sich dem gesamten Film noir, mit umfangreichstem Begleitmaterial einschließlich chinesischer Untertitel. Wer will, soll Werbeeinnahmen mit Abos oder Klickabrechnungen kombinieren können. Ein offener, freier Gratismarkt könnte entstehen, gegen den die Filmklauer im Netz allein schon deswegen schlechte Karten haben würden, weil ihre Kopien oft von mieser Qualität sind.

Klar, dass ein solches Modell vor allem den großen Lizenzinhabern beim ersten Verkosten nicht schmecken wird. Kein Kaufmann lässt sich gerne das Bestimmungsrecht nehmen, wie er mit seiner Ware verfährt. Am Ende sind es aber nicht nur seine Interessen, die der Gesetzgeber berücksichtigen muss, auch die Filmurheber und die Öffentlichkeit haben schützenswerte Interessen. Als einer dieser Urheber, dem das illegale Treiben im Internet de facto längst alle Rechte genommen hat, plädiere ich für eine legale Öffnung des Netzes und einen stabilen, lebendigen Markt für alle Filme.

Fred Breinersdorfer ist promovierter Jurist, schreibt aber seit 1980 Romane und Drehbücher und führt Regie. Er hat den "Anwalt Abel" erfunden, zwanzig "Tatorte" verfasst und immer wieder für das Kino gearbeitet. Sein bekanntester Spielfilm, "Sophie Scholl - Die letzten Tage", war für den Oscar nominiert und hat mehrere Berlinale-Bären und Deutsche Filmpreise gewonnen.

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