Recht auf Vergessen:Google winkt jeden zweiten Löschantrag durch

Google data center Douglas County

Server im Google-Daten-Zentrum in Douglas County, Georgia.

(Foto: dpa)

Vor Jahren nahm er an einem Tantra-Sex-Kurs teil, nun verschwindet der Bericht über einen niederländischen Manager aus Googles Suchergebnissen. Datenschützer streiten mit dem Konzern, ob er das "Recht auf Vergessen" richtig umsetzt.

Von Javier Cáceres, Berlin

Ein blöder Satz, eine dumme Tat - in Zeiten des Internets kann man unter Umständen noch lange davon erfahren. Denn Suchmaschinen spucken die Links auf die alten Geschichten in Millisekunden aus, wenn man nach dem Namen eines Menschen sucht.

Vor diesem Hintergrund hat der Europäische Gerichtshof im Mai entschieden, dass man gegenüber Suchmaschinenbetreibern wie Google ein "Recht auf Vergessenwerden" einfordern kann. Betroffene können die "Löschung" bestimmter Links beantragen, wenn bei Suchanfragen Ergebnisse angezeigt werden, die möglicherweise Persönlichkeitsrechte verletzen.

Nun wird diskret um eine einheitliche Auslegung des Urteils gerungen - denn in der Praxis haben die Internetkonzerne das Urteil teilweise kontrovers, in jedem Fall aber uneinheitlich ausgelegt. Die europäischen Datenschutzbeauftragten luden daher Vertreter von Google, Yahoo und Bing (Microsoft) zum Gespräch. Aus Teilnehmerkreisen verlautete am Freitag, das Treffen sei harmonischer verlaufen als man vorab hätte vermuten können. Reibungsfrei war es deshalb aber noch lange nicht.

Google verbirgt Links, aber die Verknüpfungen bleiben

Vor allem Google, das den Suchmaschinenmarkt in Europa monopolartig beherrscht und bei der Umsetzung des Urteils weiter gegangen ist als seine Rivalen, steht in der Kritik. Die Datenschutzbeauftragten bemängeln, dass Google zwar Links verbirgt, die von den "europäischen" Ergebnisseiten angezeigt werden - also etwa durch "Google.de" oder "Google.fr". Die Verknüpfungen verschwänden aber nicht vollständig, sondern könnten auch von einem Rechner in Europa aus relativ einfach abgerufen werden. Dafür muss man eine solche Suche nur über "Google.com" laufen lassen statt über "Google.de".

Die französische Datenschutzbeauftragte Isabelle Falque-Pierrotin, die derzeit den Vorsitz über den europäischen Datenschützerverband führt, kritisierte diese Praxis: "Sie widerspricht in meinem Augen dem Geist des Urteils", sagte sie.

Ein weiteres Problem kreist um Fragen der Meinungsfreiheit. Google ist dazu übergegangen, die Inhaber der Websites zu unterrichten, wenn Links blockiert wurden. Ein Google-Vertreter habe hinter verschlossenen Türen erklärt, dass man sich dazu "gesetzlich verpflichtet" fühle, "doch die rechtlichen Argumente, die angeführt wurden, waren nicht sehr überzeugend und wurden von den anderen Suchmaschinenbetreibern auch nicht geteilt", sagte die französische Datenschützerin Falque-Pierrotin. Teilweise führt diese Benachrichtigungspraxis zu so ironisch-absurden Folgen, dass man fast schon wieder meinen könnte, sie seien beabsichtigt gewesen.

So war unter den bislang etwa 91 000 Löschanträgen auch ein nicht weiter prominenter niederländischer Investment-Manager. Er hatte einen Verweis auf einen Artikel in einem Finanzblatt löschen lassen wollen, der aus den 90er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts stammte. Darin war zu lesen, dass er an einem Tantra-Sex-Kurs teilgenommen habe. Die Zeitung, die über die Löschung unterrichtet wurde, griff den Fall aus diesem Anlass noch einmal raumgreifend und bei voller Namensnennung des Betroffenen auf. Die Redaktion hob die Geschichte ins Blatt, weil sie die beantragte Löschung für einen Angriff auf die Medienfreiheit hielt. Die Entscheidung, über den Niederländer zu berichten, sei damals nicht falsch gewesen und auch heute noch richtig.

Pressehäuser kritisieren schnelles Löschen durch Google

Auch andere Medienhäuser haben sich bereits über Google-Löschungen beklagt. Sie argumentieren, dass die aktuelle Praxis über den Rahmen hinausgehe, den der Europäische Gerichtshof gesetzt hatte. Die Richter hatten gesagt, dass Verweise auf Artikel nur dann verschwinden müssten, wenn diese "unangemessen, gegenstandslos, nicht mehr aktuell oder überzogen" sind. Bing übrigens sammelt die Löschanträge noch. Die Microsoft-Tochter wartet, bis einheitliche Leitlinien zur Umsetzung des Urteils ergangen sind.

"Ich bin guter Dinge, dass wir das auch bis zum September schaffen", sagt Falque-Pierrotin. Bis dahin sollen die Suchmaschinenbetreiber weitere Fragen beantworten.

Die Zeit drängt in jedem Fall: Dem Vernehmen nach berichtete Google, dass man bislang etwa die Hälfte der 91 000 Anträge positiv beschieden habe. Bei knapp einem Drittel seien von den Antragstellern weitere Informationen erbeten worden, fünfzehn Prozent der Anfragen seien abgelehnt worden. Einige Betroffene haben sich bereits über das Nein zum Vergessen beschwert - und auch das hat das Interesse der Datenschützer geweckt. Denn nach welchen Kriterien Google entschied, die Anträge abzulehnen, ist ihnen noch immer nicht klar.

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