Nach EuGH-Urteil:Google will auf gelöschte Links hinweisen

Google-Logo

Google überlegt, wie es mit dem Recht auf Vergessen umgehen soll

(Foto: Ole Spata/dpa)

Tausende Europäer wollen Informationen über sich aus der Google-Suche entfernen. Doch übereilte Löschanträge könnten sich noch rächen. Google erwägt, auf Seiten mit gelöschten Links Warnhinweise anzubringen.

Der Internetkonzern Google sucht auch Wochen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nach einem angemessenen Umgang mit dem Recht auf Vergessenwerden. Das Unternehmen erwäge, Seiten, auf denen Suchergebnisse unter Berufung auf das Urteil entfernt wurden, mit Warnhinweisen zu versehen, hieß es vom Unternehmen.

Solche Hinweise sollen Transparenz schaffen, man wolle nicht die Tatsache verschleiern, dass man Dinge gelöscht habe. Das Unternehmen erwägt dabei auch, explizit auf das Urteil des EuGH hinzuweisen. Das Unternehmen bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der britischen Tageszeitung The Guardian.

Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai entschieden, dass Bürger grundsätzlich ein Recht auf Vergessenwerden haben und Google dazu gezwungen werden kann, Seiten aus dem Suchindex zu entfernen, auch wenn die dargestellten Informationen rechtmäßig sind. Das Urteil hatte zu einer Debatte über die Informationsfreiheit im Internet geführt. Seit dem Urteil sind bei Google laut eigenen Angaben 41.000 Löschanträge eingegangen.

Schon jetzt arbeitet Google bei seiner Suchmaschine mit Warnhinweisen, wenn etwa Ergebnisse aus rechtlichen Gründen entfernt wurden. Suchmaschinen-Nutzer erfahren dadurch, dass auf der Seite Informationen entfernt wurden. Sie haben aber keine Möglichkeit nachzuschlagen, welche Informationen gelöscht wurden.

Sollte Google die Warnhinweise tatsächlich einführen, könnte sich das Recht auf Vergessenwerden noch als gefährlicher Bumerang für all jene herausstellen, die durch die Löschung von Links ihren Ruf im Netz verbessern wollen. Versucht etwa ein Jobbewerber seine Chancen durch die Löschung unliebsamer Links zu verbessern, könnte durch den Warnhinweis eher der Eindruck erweckt werden, die Person habe etwas zu verbergen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: