Von Andreas Splittgerber

Tauschbörsen, Internetradios, Kinoportale: Was darf man sich aus dem Internet legal auf den Rechner ziehen?

Napster, Kazaa, iTunes, YouTube, kino.to und lastfm.com - das sind nur einige Programme oder Internetseiten, die genannt werden, wenn über Downloads von Musik, Filmen oder Software aus dem Internet gesprochen wird. Aber ist der Download über diese Programme und Websites legal? Als Faustregel gilt: Je vertrauenswürdiger die Quelle, von der heruntergeladen wird, umso wahrscheinlicher ist es, dass der Download rechtmäßig ist. Wer illegal etwas heruntergeladen hat, dem drohen außer Strafen auch noch zivilrechtliche Schadensersatzklagen der Rechteinhaber.

Illegale Dwonloads

Als Faustregel für legale Downloads gilt: Je vertrauenswürdiger die Quelle, von der heruntergeladen wird, umso wahrscheinlicher ist es, dass der Download rechtmäßig ist. (© Foto: sueddeutsche.de)

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Lizenz erforderlich

Der Download urheberrechtlich geschützter Werke wie Musik, Filme oder Software aus dem Internet ist grundsätzlich zustimmungspflichtig. Die Zustimmung erteilt der Rechteinhaber, indem er vertraglich ein Nutzungsrecht, eine Lizenz einräumt. Das deutsche Urheberrecht sieht aber auch gesetzliche Nutzungsrechte vor.

Erlaubt

Eine Lizenz erwirbt man beispielsweise beim Kauf von Musik, Filmen oder Software über eine kommerzielle Website (z.B. iTunes von Apple). Ein Nutzungsrecht wird auch beim Herunterladen von Freeware, Shareware oder Open-Source-Software gewährt. Stellt eine Band auf ihrer eigenen Website bestimmte Songs kostenlos zur Verfügung, so sind auch deren Download und das anschließende Anhören zulässig.

Privatkopie

Was aber gilt beim privaten Download urheberrechtlich geschützter Werke ohne vertragliche Lizenzgewährung? Privatnutzern ist es gestattet, bestimmte urheberrechtlich geschützte Werke wie Musik oder Filme zum privaten Gebrauch zu vervielfältigen und zu nutzen. Der Download, der aber nicht Software oder Datenbanken zum Gegenstand haben darf, ist eine solche Vervielfältigung. Privatkopien haben in der Vergangenheit als Rechtfertigung von Freundesnetzwerken, wie Napster oder Kazaa, gedient. Eigentlich war das aber nicht die Absicht dieser gesetzlichen Ausnahme.

Vielmehr sollten sich Musikfreunde von Bekannten eine CD kopieren, eine Sicherungskopie von einer selbst erworbenen CD erstellen oder eine persönliche Best-of-Kassette aus dem Radio mitschneiden dürfen. Wegen der Ausweitung der Peer-to-Peer-Netzwerke hat der Gesetzgeber aber reagiert und das Recht zur Privatkopie eingeschränkt.

Die Privatkopie ist dann nicht mehr zulässig, wenn das zum Download zur Verfügung gestellte Original offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder offensichtlich rechtswidrig im Internet zur Verfügung gestellt wurde. Was dies bedeutet, ist weder gesetzlich noch von der Rechtsprechung festgelegt. Ob etwa der Download von Musikstücken über Kazaa legal ist, lässt sich nicht pauschal sagen.

Einiges spricht zwar dafür, dass Teilnehmer bei Kazaa kein Recht haben, Musik oder Filme anderen zum Download überhaupt zur Verfügung zu stellen. Wenn das so sein sollte, ist das Merkmal "rechtswidrig im Internet zur Verfügung gestellt" erfüllt. Die Frage ist aber, ob diese Rechtswidrigkeit auch "offensichtlich" ist.

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