Tauschbörsen, Internetradios, Kinoportale: Was darf man sich aus dem Internet legal auf den Rechner ziehen?
Napster, Kazaa, iTunes, YouTube, kino.to und lastfm.com - das sind nur einige Programme oder Internetseiten, die genannt werden, wenn über Downloads von Musik, Filmen oder Software aus dem Internet gesprochen wird. Aber ist der Download über diese Programme und Websites legal? Als Faustregel gilt: Je vertrauenswürdiger die Quelle, von der heruntergeladen wird, umso wahrscheinlicher ist es, dass der Download rechtmäßig ist. Wer illegal etwas heruntergeladen hat, dem drohen außer Strafen auch noch zivilrechtliche Schadensersatzklagen der Rechteinhaber.
Als Faustregel für legale Downloads gilt: Je vertrauenswürdiger die Quelle, von der heruntergeladen wird, umso wahrscheinlicher ist es, dass der Download rechtmäßig ist. (© Foto: sueddeutsche.de)
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Lizenz erforderlich
Der Download urheberrechtlich geschützter Werke wie Musik, Filme oder Software aus dem Internet ist grundsätzlich zustimmungspflichtig. Die Zustimmung erteilt der Rechteinhaber, indem er vertraglich ein Nutzungsrecht, eine Lizenz einräumt. Das deutsche Urheberrecht sieht aber auch gesetzliche Nutzungsrechte vor.
Erlaubt
Eine Lizenz erwirbt man beispielsweise beim Kauf von Musik, Filmen oder Software über eine kommerzielle Website (z.B. iTunes von Apple). Ein Nutzungsrecht wird auch beim Herunterladen von Freeware, Shareware oder Open-Source-Software gewährt. Stellt eine Band auf ihrer eigenen Website bestimmte Songs kostenlos zur Verfügung, so sind auch deren Download und das anschließende Anhören zulässig.
Privatkopie
Was aber gilt beim privaten Download urheberrechtlich geschützter Werke ohne vertragliche Lizenzgewährung? Privatnutzern ist es gestattet, bestimmte urheberrechtlich geschützte Werke wie Musik oder Filme zum privaten Gebrauch zu vervielfältigen und zu nutzen. Der Download, der aber nicht Software oder Datenbanken zum Gegenstand haben darf, ist eine solche Vervielfältigung. Privatkopien haben in der Vergangenheit als Rechtfertigung von Freundesnetzwerken, wie Napster oder Kazaa, gedient. Eigentlich war das aber nicht die Absicht dieser gesetzlichen Ausnahme.
Vielmehr sollten sich Musikfreunde von Bekannten eine CD kopieren, eine Sicherungskopie von einer selbst erworbenen CD erstellen oder eine persönliche Best-of-Kassette aus dem Radio mitschneiden dürfen. Wegen der Ausweitung der Peer-to-Peer-Netzwerke hat der Gesetzgeber aber reagiert und das Recht zur Privatkopie eingeschränkt.
Die Privatkopie ist dann nicht mehr zulässig, wenn das zum Download zur Verfügung gestellte Original offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder offensichtlich rechtswidrig im Internet zur Verfügung gestellt wurde. Was dies bedeutet, ist weder gesetzlich noch von der Rechtsprechung festgelegt. Ob etwa der Download von Musikstücken über Kazaa legal ist, lässt sich nicht pauschal sagen.
Einiges spricht zwar dafür, dass Teilnehmer bei Kazaa kein Recht haben, Musik oder Filme anderen zum Download überhaupt zur Verfügung zu stellen. Wenn das so sein sollte, ist das Merkmal "rechtswidrig im Internet zur Verfügung gestellt" erfüllt. Die Frage ist aber, ob diese Rechtswidrigkeit auch "offensichtlich" ist.
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Wirbel um Obama-Biographie
Als seinerzeit die MC aufkam, hat die Musikindustrie auch aufgeheult, aber ihre Zahlen drastisch verbessert. BitTorrent, Napster, Kazaa, Emule und andere Filesharing-Systeme gelangten auch schon vor knapp 10 Jahren zu Popularität und auch in dieser Zeit haben die Konzerne mächtig Kohle dazu verdient.
Im Prinzip haben sie sich ja schon darauf eingestellt, dass - wie mein Vorredner schon andeutete - im Guerilla-Marketing-Prinzip die Band bekannt wird und die eigentliche Kohle mit Klingeltönen, Konzerten und anderem Merchandizing verdient wird. Wenn einem eine Band gefällt, beginnt man danach auch irgendwann, sich die CDs tatsächlich zu kaufen.
Meine Filesharing-Zeit liegt laaaange zurück und mittlerweile gibt es auf meinem Rechner nicht mal ein Byte, das nicht ein äquivalentes Pendant auf "festem" Datenträger in meiner Sammlung besitzt.
Jener Lebensabschnitt war es aber, der meinen Musikgeschmack geprägt hat und an dem die Industrie auch heute noch gutes Geld macht. Für DVDs habe ich im letzten Jahr einen hohen vierstelligen Betrag ausgegeben und in diesem Jahr sieht es ähnlich aus!
Insofern hört auf zu heulen und lasst Privatanwender in Frieden! Verdienen werden daran sowieso nur Abmahnanwälte, deren Existenzberechtigung irgendwo zwischen Karies und Rachenschleim anzusiedeln ist.
... sind die zahllosen MP3-Blogs, die an tausenden Ecken im Web betrieben werden und wo immer ein paar MP3s zum Mithören angeboten werden. Viele Blogs liefern nette Geschichten dazu, bieten Live-Mitschnitte an, die sonst nirgends zu haben sind oder machen nette Themenzusammenstellungen.
Viel von den Downloads werden wohl nicht ganz legal sein. Auf der anderen Seite haben viel Labels inzwischen das Guerilla-Marketing-Potential der Blogs für sich entdeckt, und es ginbt nicht wenige Blogs, die im Auftrag der Labels geschrieben werden. Diese MP3-Downloads sind dann zwar nicht als explizit als legal zu erkennen, sind es aber trotzdem.
Außerdem kann man viel Musik bei myspace music hören -- höchst legal. Und das Riesenrepertoire von Roccatune sollte den Musikhunger dann letztgültig stillen können.
Das Internet ist bis unter den Scheitel angefüllt mit legaler Gratismusik.