"Vergüten statt verfolgen": Im Süddeutsche.de-Fragebogen erläutert Grünen-Netzpolitiker Malte Spitz seine Vorstellungen einer Urheberrechtsreform. Dabei plädiert er für eine stärkere Unterscheidung zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung.
In der Urheberrechtsdebatte hat Süddeutsche.de die Netzpolitiker der verschiedenen Parteien darum gebeten, einen kurzen Fragebogen zum Urheberrecht im digitalen Zeitalter zu beantworten. Nach Peter Tauber (CDU) und Jimmy Schulz (FDP) und Björn Böhning (SPD) folgt nun Malte Spitz (Bündnis 90/Die Grünen). Der 27-Jährige ist Beisitzer im Bundesvorstand seiner Partei. Bereits 2005 beteiligte er sich am Fairsharing-Netzwerk zur Einführung einer Kulturflatrate, 2011 visualisierte Zeit Online seine gesammelten Vorratsdaten, auf deren Herausgabe er zuvor T-Mobile verklagt hatte.
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Grünen-Politiker Malte Spitz: "Leider stelle ich häufig fest, dass viele UrheberInnen Angst vor Veränderung haben." (Foto lizensiert unter CC BY ND 3.0) (© Bündnis 90/Die Grünen, oH)
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Was ist die Alternative zu Acta?
Bei Acta geht es primär um die Durchsetzung des bestehenden Urheberrechts oder auch des Markenrechts. Statt aber den Status Quo immer stärker zu zementieren, brauchen wir vielmehr eine Modernisierung und Reform des Urheberrechts. Im Verhandlungsprozess zu Acta wurde der Weg der stärkeren Repression immer wieder klar aufgezeigt. Und auch, wenn diese jetzt nicht mehr verbindlich vorgeschrieben sind: Acta atmet diese durch seine wachsweichen Ausformulierungen weiterhin.
Die jetzige Überprüfung des Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof durch Vorlage durch die EU Kommission ist überfällig, ersetzt aber keine politische Auseinandersetzung und darf nicht zum Freifahrtschein in den anstehenden politischen Beratungen werden.
Der Weg muss grundsätzlich ein anderer sein. Statt neue Durchsetzungsabkommen zu verhandeln, sollte viel stärker international, in voller Transparenz des Verfahrens und unter Beteiligung aller Stakeholder die Debatte über die Reform und Modernisierung des Urheberrechts angestoßen werden.
Sollte angesichts der Möglichkeit zur digitalen Kopie das Urheberrecht reformiert werden?
Das Urheberrecht muss nicht nur aufgrund von digitalen Kopien reformiert werden, es muss insgesamt modernisiert werden. Es muss der Realität stärker angepasst, die Undurchschaubarkeit behoben und die Verschärfungen der Vergangenheit müssen zurückgenommen werden.
Wir wollen, dass das Urheberrecht zukünftig stärker zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung unterscheidet, wir wollen, dass die Interessen und Rechte der NutzerInnen auch im Urheberrecht ihr zu Hause finden. Das alles funktioniert aber nur in einem Zusammenspiel, bei dem wir auch die UrheberInnen an sich wieder stärken, bspw. durch eine Reform des Urhebervertragsrechts, um sie in eine bessere Verhandlungsposition zu bringen.
Was sollte im digitalen Bereich erlaubt sein - und was nicht. Und welche Sanktionen sollte es geben?
Die Trennung zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung muss stärker vollzogen werden. Unser Ziel ist es, die nicht-kommerzielle Nutzung zu erlauben und rechtlich abzusichern, und dafür über eine Pauschalvergütung eine angemessene Vergütung für die UrheberInnen zu schaffen. Der Weg dahin ist noch lang, aber wir müssen jetzt die offenen Fragen klären und die notwendigen Konzepte weiterentwickeln und präzisieren. Darauf liegt unser Fokus.
Zukünftig soll die nicht-kommerzielle Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet weder straf- noch zivilrechtlich verfolgt werden, unabhängig von deren Quelle. Unser Ansatz lautet "vergüten statt verfolgen". Dieser kann aber nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn wir zum Beispiel die Verwertungsgesellschaften reformieren. Es ist dringend notwendig, ihre internen Strukturen zu demokratisieren und auch so die Verteilung der Einnahmen endlich gerechter und realitätsnäher zu gestalten.
Den Aufbau entsprechender Sperr- und Filterinfrastrukturen zur besseren Rechtsdurchsetzung lehnen wir ebenso als unverhältnismäßig ab, wie abgestufte Warnmodelle, die beispielsweise in Frankreich angewandt werden und letztlich am Ende die Kappung des privaten Internetanschlusses bedeuten können. Zudem sehen wir dringenden Handlungsbedarf bei der bestehenden Abmahnpraxis: Sie muss in dieser Form beendet werden. Als einen ersten Schritt in diese Richtung fordern wir eine Bagatellgrenze in §106 UrhG, um Fälle mit geringem Unrechtsgehalt zu entkriminalisieren.
Wie kann eine angemessene Vergütung für Künstler im digitalen Zeitalter gewährleistet werden?
Auch in Zukunft muss es eine angemessene Vergütung der UrheberInnen geben. Der Weg der Pauschalvergütung ermöglicht als ein Teil einer Kette verschiedener Ansätze, einen fairen Interessensausgleich zwischen Vergütungs- und Zugangsmöglichkeiten zu entsprechenden Inhalten, sowohl für die NutzerInnen als auch für die UrheberInnen.
Den Weg der immer stärkeren Repression lehnen wir entschieden ab. Unser Ziel ist es, auch durch eine verbesserte Stellung und somit einer Stärkung der UrheberInnen in den Verhandlungsprozessen, eine angemessenere Vergütung als heute zu ermöglichen.
Leider stelle ich häufig fest, dass viele UrheberInnen Angst vor Veränderung haben, obwohl sie selber Kritik an der Komplexität des Urheberrechts und dessen Durchsetzung üben. Deshalb müssen Veränderungen in einem breiten Dialog mit allen Beteiligten, UrheberInnen wie NutzerInnen, vorbereitet werden. Abwehrkämpfe aus Schützengräben heraus helfen da wenig - genauso wenig wie Verbalradikalität und gegenseitige Unterstellungen.
- Thema
- Urheberrechtsdebatte RSS
- SPD-Netzpolitiker Björn Böhning zum Urheberrecht "Langfristig ist die Kulturflatrate der richtige Weg" 22.02.2012
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- Linke-Netzpolitikerin Halina Wawzyniak zum Urheberrecht "Es sollte erlaubt sein, informationelle Güter frei auszutauschen" 23.02.2012
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(Süddeutsche.de/joku/mri)
Kuriose Schilder (4)
eine unterscheidung zwischen kommerzieller und nicht kommerzieller nutzung?
einem schraubenschlüpssel ist es auch egal, ob er kommerziell/professionell oder von einem hobby bastler benutzt wird. der preis bleibt der gleiche (ja, ich kenne die blaue und die grüne serie von B.... aber hier ist es dem werkzeug und dem verkäufer auch egal, ob ein profi oder ein DIY man das teil benutzt).
worauf ich hinaus will: nutzung ist nutzung. egal wo. oder begehe ich hier einen denkfehler? wenn ja, welchen?
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...
Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
„1. Jeder hat das Recht … auf Sicherheit im Falle der Verwitwung, …“
usw.
Da bleibt die Frage, welches Demokratieverständnis Herr Spitz denn unserer digitalen Zukunft geben will.
Aber das Grundgesetz und die Rechte des individuellen Menschen sind im erzwungenen digitalen Schwarm wohl nur Nebeneffekte in einem Kollateralschaden auf dem Weg zur Macht.
Also unterstellen Sie, Herr Spitz, Kreativen keine Angst. Das ist Demagogie.
Ja, nehmen wie doch einmal einige Formulierungen des Interviews mit Herrn Spitz, der mit seiner Partei (s. Parteitagsbeschluss Kiel) durch Kürzungen der Schutzfristen die Kreativen enteignen will.
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„Leider stelle ich häufig fest, dass viele UrheberInnen Angst vor Veränderung haben, ..."
Nein, viele Kreative/UrheberInnen habe grundsätzlich keine Angst, sonst hätten sie ja "irgend etwas mit Internet" gemacht und sich nicht auf den risikoreichen Weg der Kultur begeben. Aber wie ich aus vielen Diskussionen und Kommentarauseinandersetzungen bestätigen kann: Es gibt einen digitalen radikalen Trend zur Enteignung. Einen sehnlich herbeigeschrieenen Zug des Schwarms gegen das Individuum und die Freiheit des Künstler zugunsten eines erzwungenen "Allgemeinguts".
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"... obwohl sie selber Kritik an der Komplexität des Urheberrechts und dessen Durchsetzung üben." Das stimmt so überhaupt nicht. 99% aller Kreativen der Welt lieben das deutsche Urheberrecht. Weil es für Kreative korrekte Bezüge sichert.
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„... Deshalb müssen Veränderungen in einem breiten Dialog mit allen Beteiligten, UrheberInnen wie NutzerInnen, vorbereitet werden. ..."
Im BDK Kiel 2011 Beschluss der Grünen wäre es beinahe zum Votum für 5 Jahre Schutzfrist der UrheberInnen gekommen. Das ist radikaler Sozialismus, den es so noch nicht mal in der DDR gab. Aber auch das aktuelle Beschlussergebnis widerspricht dem Grundgesetz und in einer ganzen Reihe von Artikeln der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Wer hat da mit UrheberInnen geredet?
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„... Abwehrkämpfe aus Schützengräben heraus helfen da wenig - genauso wenig wie Verbalradikalität und gegenseitige Unterstellungen...."
Diese Beschreibungen treffen vielleicht z. T. auf Herrn Heveling zu – aber zum größten Teil auf die „Internetaktivisten". Die Aggressivität derjenigen, die einfach und bequem freies Sharen wollen, ist wirklich auffallend. Nein die eigentliche Aggression geht von den sogenannten digitalen Aktivisten aus, die
- geistiges Eigentum als Eigentum nicht akzeptieren,
- und schlichtweg jeden Diskussionsansatz mit dem Kommentar 'wir kopieren es eh' zu Nichte machen.
Um hier keinen Schützengraben auszuheben:
die wichtigsten Artikel des GG und der AEdM, die die Grünen verletzen wollen:
Artikel 14 des Grundgesetzes
Artikel 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Artikel 17 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowohl Absatz 1 als auch 2
Artikel 25 der Allge
"Dieser kann aber nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn wir zum Beispiel die Verwertungsgesellschaften reformieren. Es ist dringend notwendig, ihre internen Strukturen zu demokratisieren und auch so die Verteilung der Einnahmen endlich gerechter und realitätsnäher zu gestalten."
Aber aber! Da könnten ja wertvolle Pfründe verloren gehen und vielleicht tatsächlich echtes Geld zum Künstler wandern!
Ich wette zehn zu eins dass das nicht geschehen wird.
Ach was, zwanzig zu eins ...