Ohne deren Einwilligung nutzen Plattformen die Daten von Usern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat jetzt ein Unterlassungsverfahren eingeleitet.
Der Schutz privater Daten in sozialen Netzwerken muss nach Ansicht von Verbraucherschützern dringend verbessert werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erklärte kürzlich in Berlin, gegen die Plattformen MySpace, Facebook, lokalisten.de, wer-kennt-wen.de und Xing ein Unterlassungsverfahren eingeleitet zu haben.
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Kaum ein User liest die AGB. Sollte er ab, sonst könnte sein Privatfoto ungefragt in einer Zeitung oder im Fernsehen landen. (© Foto: AP)
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In der Kritik stehen Vertragsbedingungen und Datenschutzbestimmungen. Sie benachteiligen die Nutzer, während sie den Betreibern weitgehende Rechte einräumen, kritisieren die Experten. Gegenstand der Verfahren sind insbesondere Regelungen zur umfassenden Datennutzung und -verarbeitung. Diese erfolgen laut vzbv oft ohne Einwilligung des Nutzers und weit über den eigentlichen Zweck hinaus.
Nutzerfreundliche Gestaltung gefordert
Häufig wüssten Verbraucher nicht, worauf sie sich mit der Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen und Datenschutzregelungen einlassen, erklärten die Verbraucherschützer. Weitreichende Klauseln zur Datenverarbeitung seien selbst dann problematisch, wenn die Anbieter angeben, davon keinen Gebrauch zu machen.
Anbieter könnten von den Daten ohne Zustimmung und Wissen der Nutzer intensiv Gebrauch machen und zum Beispiel Verhaltensdaten der Benutzer auswerten, ohne dass diese hiervon etwas wüssten, oder Profildaten Dritten zugänglich machten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Anbieter auf, Voreinstellungen für die Datennutzung schon bei der Registrierung nutzerfreundlich zu gestalten.
Die Betreiber müssten sicherstellen, dass Daten nur verwendet werden dürfen, wenn der Nutzer ausdrücklich einwilligt. Dies gelte zum einen für jede Form der Werbung. Zum anderen aber müssten die Verbraucher auch darüber entscheiden können, ob sie möchten, dass ihre Daten über Suchmaschinen aufzufinden sind.
Privatfoto kann ungefragt im Fernsehen landen
Auch beim Urheberrecht liegt laut vzbv einiges im Argen. Einige Anbieter ließen sich laut AGB vom Nutzer umfängliche Rechte an von ihnen erstellten Inhalten übertragen. Daraufhin können sie mit den Inhalten nach Belieben verfahren, etwa könnte ein Privatfoto ungefragt in einer Zeitung oder im Fernsehen landen.
Außerdem behielten sich einige Anbieter das Recht vor, "aus beliebigen Gründen" Inhalte zu löschen oder gar "ohne vorherige Mitteilung" und "ohne Angabe von Gründen" den Zugang für Mitglieder zu sperren. Soziale Netzwerke sind für Millionen Menschen weltweit attraktiv. Der Weltmarktführer Facebook zählt den Angaben zufolge weltweit mehr als 200 Millionen Nutzer, davon in Deutschland 3,25 Millionen.
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(AP/cf)
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