Ein Umzug ist kein ausreichender Grund, seinen DSL-Anschluss vorzeitig zu kündigen. Im Gegenteil: Der Vertrag gilt selbst dann, wenn er eigentlich unnütz ist.
Verbraucher mit einem DSL-Internetzugang können einen dazu abgeschlossenen Vertrag selbst dann nicht vorzeitig kündigen, wenn sie in einen Ort umziehen, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind.
Bild vergrößern
DSL-Anschluss: Ein Umzug ist für eine Vertragskündigung "kein wichtiger Grund", entschied der BGH. (© dpa)
Anzeige
Solch ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, sei "prinzipiell kein wichtiger Grund" der eine Kündigung erlaubt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. (AZ: III ZR 57/10)
Dem Urteil zufolge kann ein Vertrag bei einem Telekommunikationsunternehmen nicht gekündigt werden, wenn die Gründe dafür "dem Einfluss des anderen Vertragspartners entzogen sind und der Interessensphäre des Kündigenden entstammen".
Der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, trage "grundsätzlich das Risiko, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können", heißt es in der Entscheidung.
Der BGH berücksichtigte zudem die vergleichsweise niedrige Gewinnspanne, die der Provider mit diesem DSL-Vertrag erzielte, bei dem er auch noch Hardware wie Router und Surf-Stick zur Verfügung stellte.
Geklagt hatte ein Mann, der im Mai 2007 einen Zweijahresvertrag mit einem DSL-Provider abgeschlossen hatte. Im November 2007 war er jedoch an einen Ort umgezogen, an dem der Provider keinen DSL-Anschluss bieten konnte.
Als der Anbieter die Kündigung des Vertrags ablehnte, zog der Mann vor Gericht. Schon in den Vorinstanzen hatten die Gerichte ihm das Recht auf Sonderkündigung allerdings verwehrt.
- Thema
- DSL-Anschluss RSS
- Urteil zu unverschlüsseltem WLAN-Netzwerk Fremder Funkkontakt 20.10.2010
- BGH-Urteil Betreiber haften für Foren-Beiträge 28.03.2007
- Rundfunkgebühren: Urteil zur PC-Abgabe Gericht stärkt GEZ-Kassierer 27.10.2010
- Filesharing-Prozess in Hamburg Günstiges Urteil 28.10.2010
- Kreis Füstenfeldbruck Gemeinsam zum schnellen Internet 14.03.2011
- Service: DSL-Anschluss Der lange Weg ins schnelle Netz 31.05.2010
(sueddeutsche.de/AFP/joku)
Kuriose Schilder (4)
Das hat nichts mit einer kundenunfreundlicher Entscheidung des BGH zu tun. Wer einen Zweijahresvertrag abschließt, muss sich nicht wundern, wenn er auch zwei Jahre läuft. So hat der Internetprovider kalkuliert und gibt ja i.d.R. auch noch Modem bzw. WLAN-Router dazu, der in den 24 Monatsbeiträgen eingepreist ist. Wer flexibel bleiben will, nimmt einen Anschluss mit monatlicher Kündigungsfrist, muss dann aber i.d.R. auch Anschlussgebühr und Router selber kaufen.... Wer vorher nicht überlegt, oder die Anschlussgebühr sparen will, ist dann beim Umzug selber schuld....
Montabaur kann auch zuständig sein, weil da die Wohnung war.
Ist es ein Flugzeug?
Nein - es ist der BGH.
..ein sehr verbraucherunfreundliches Urteil. Ich habe eine DSL-Anschluß von Alice/Hansenet/O2, die haben beim Kundenservie zwar auch ihre Macken, die Verträge jedoch sind jeweils zum Monatsende kündbar.
das providerverhalten bestätigt, was ich überall über provider höre / lese und z.t. selbst erlebt habe.
1. IMAGE: das verhalten ist imagemäßig dumm. der kunde ist weg und wird vielen interessenten seine erfahrungen erzählen. nicht förderlich für den provider.dass dessen wettbewerber auch nicht besser sind, hilft dem kunden nicht.
2. RECHT: sicher hat der richter seine begründung. für eine gegenteilige entscheidung hätte er sicher auch eine ebenso treffende begründung. ich kann mir zwar vorstellen, dass provider lobbyarbeit betreiben, ich mag mir aber nicht vorstellen, dass sich richter darauf einlassen ???
3. ORGANISATION: warum ein provider sich so verhält, kann ich nur vermuten: seine leute sind auf den einsatz vorgegebener textbausteine getrimmt, da ist kein platz für nachdenken. bei dem schnellen wachstum ohne entsprechende personalaufstockung kein wunder.
4. VERBRAUCHER: haben theoretisch die wahl zwischen wettbewerbern, praktisch kommen sie bestenfalls vom regen in die traufe
Paging