Der Chaos Computer Club legt im Streit um den Staatstrojaner-Einsatz in der Strafverfolgung nach: Auch in einer neuen Version der Digitask-Software klaffen nach den Erkenntnissen der Hacker gravierende Sicherheitslücken.
Dem Chaos Computer Club (CCC) ist eine "noch fast fabrikneue" Version des umstrittenen Staatstrojaners zugespielt worden. Eine Analyse des Programmcodes habe ergeben, dass die Spionage-Software weiterhin für rechtswidrige Aktionen eingesetzt werden könne, erklärte der Club.
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Abgedruckte Teile des Staatstrojaner-Quellcodes: "Entgegen aller Beteuerungen der Verantwortlichen kann der Trojaner weiterhin gekapert und beliebiger Code nachgeladen werden." (© dpa)
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Der Trojaner entspreche "wie seine Vorgängervarianten in keiner Weise dem Stand der Technik" und enthalte "weiterhin die grundgesetzbrechende Funktion zum Nachladen beliebiger Erweiterungen".
"Entgegen aller Beteuerungen der Verantwortlichen kann der Trojaner weiterhin gekapert und beliebiger Code nachgeladen werden", sagte ein Sprecher des CCC.
In der ersten Runde der Auseinandersetzung um den Staatstrojaner hatten das Bundesinnenministerium und das Bundeskriminalamt den Einsatz der Software verteidigt. "Die Überwachung der Telekommunikation beziehungsweise die Maßnahmen der Online-Durchsuchung sind kriminalistisch unverzichtbar, wenn das Internet als Tatmittel für schwere und schwerste Kriminalität eingesetzt wird", sagte der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke,vor einer Woche vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages.
Version stammt vom Dezember 2010
Die Kritik des CCC, der Trojaner könne manipuliert und rechtswidrig eingesetzt werden, wies Ziercke unter anderem mit dem Hinweis zurück, der Club habe eine "ca. drei Jahre alte Version der Software (analysiert), die das BKA nicht eingesetzt hat."
Der Chaos Computer Club veröffentlichte nun die Analyse einer neuen Variante des Staatstrojaners (Version 3.6.44 vom Dezember 2010), die ebenfalls von der hessischen Firma Digitask entwickelt wurde. Die umstrittene Funktion des Trojaners, auch Bildschirmfotos (Screenshots) von dem ausgespähten Rechner anzufertigen, wurde in dieser Version entfernt.
"Die verfassungswidrige Nachladefunktion steht jedoch weiterhin scheunentorweit offen", erklärte der CCC. "Dies bedeutet, dass unbefugten Dritten vom spukhaften Fernlöschen von Dateien bis hin zur akustischen Raumüberwachung genauso viele Möglichkeiten geboten werden, wie den ermittelnden Beamten und ihren von Unkenntnis der technischen Sachlage geplagten Vorgesetzten."
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"Das BKA hatte in der Debatte um den Einsatz der Staatstrojaner bestritten, dass die eingesetzte Überwachungssoftware über eine "rechtswidrige Nachladefunktion verfügt, mit der beliebige Schadmodule nachgeladen werden". Die Updatefunktion des Programms werde allein zur Aktualisierung verwendet."
Also bestätigen sie dass es die Möglichkeit des Nachladens gibt und wenn es die gibt, dann kann sie auch benutzt werden um beliebigen anderen Code einzuschleusen. Da beisst die Maus keinen Faden ab. Für Leute die keine ahnung von der Materie haben klingt das vielleicht für zwei verschiedene Funtionalitäten, aber jedem, der wenigstens ein klein wenig Ahnung hat, muss das ja wohl offensichtlich sein.
PS: Das Foto sieht aus als wenn es mit IDA gemacht wurde. :)
1. Verschweigen
2. Verheimlichen
3. Vertuschen
4. Leugnen
5. Kleinreden, nur zugeben was sowieso schon bekannt ist
6. Sündenbock suchen
7. Den Schwarzen Peter weiter schieben
Ich hoffe nur, dass die Piratenpartei diesmal nicht wieder staatstragend daherredet und die Gelegenheit verschläft.
Liebe Piraten wenn man euch immer erst zum Jagen tragen muss, dann landet ihr in den Umfragen bald wieder unter 5%...