Bund-Länder-Kooperation in der Forschung:Schavan will schnelle Einigung

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Die Koalition will die umstrittene Regelung des Verbots der Bund-Länder-Kooperation in der Bildung per Grundgesetzänderung lockern. Die Verfassungsänderung soll angestoßen werden, um dauerhaft gemeinsame Vorhaben in der Wissenschaft zu ermöglichen.

Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) macht bei der geplanten Lockerung des Verbots einer Bund-Länder-Kooperation in der Wissenschaft Druck. Das entsprechende Gesetz solle am 1. März 2013 in Kraft treten, sagte Schavan am Montag in Berlin. "Das ist kein kleiner Teil", hielt Schavan Kritikern entgegen, "das ist ein großer Schritt."

Der Bund habe die Hochschul-Wissenschaft in der geplanten Form noch nie fördern dürfen. Der Koalitionsausschuss hatte am Sonntag beschlossen, dass das Verbot der Bund-Länder-Kooperation in der Bildung per Grundgesetzänderung gelockert werden soll. Die Verfassungsänderung soll angestoßen werden, um dauerhaft gemeinsame Bund-Länder-Vorhaben in der Wissenschaft zu ermöglichen.

So wie von Schavan propagiert, soll der Artikel 91b in der Verfassung ausgeweitet werden, um gemeinsame Vorhaben von Bund und Ländern auch bei Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen an Hochschulen zu ermöglichen. Schavan rief die SPD auf mitzuziehen, auch wenn diese das Kooperationsverbot zusätzlich an Schulen aufheben will.

Schavan hat die SPD aufgerufen, eine dauerhafte Zusammenarbeit von Bund und Ländern an den Hochschulen nicht zu blockieren. "Mein Appell an die SPD ist, sich nicht einer Grundgesetzänderung in den Weg zu stellen, die für die Hochschulen wichtig ist." Eine stärkere Kooperation in der Wissenschaftsförderung sei ein wichtiger Schritt, der nicht zerredet werden dürfe, weil es Streit in anderen Bildungsfragen gebe.

Die Sozialdemokraten warfen der schwarz-gelben Koalition vor, mit der Lockerung des Kooperationsverbotes von Bund und Ländern nur für Hochschulen springe sie zu kurz. Die SPD will auch das Kooperationsverbot an Schulen kippen. "Das ist uns wesentlich zu wenig", sagte SPD-Chef Sigmar Gabriel im Deutschlandfunk zu den Koalitionsplänen. "Einfach nur ein paar kleine Öffnungen zur Zusammenarbeit im Wissenschafts- und Hochschulbereich, das reicht nicht aus." Das Kooperationsverbot müsse so verändert werden, dass die Länder vom Bund deutlich mehr Geld für den schulischen Bereich bekämen. Die Länder bräuchten zehn Milliarden Euro vom Bund für Ganztagsschulen und den Ausbau der Kinderbetreuung.

Nach Schavans Zeitplan könnte die Grundgesetzänderung zum 1. März 2013 in Kraft treten. Ihr Ministerium werde binnen zwei Wochen einen Gesetzentwurf ausarbeiten und in die Ressortabstimmung geben. Ende Mai könne das Kabinett den Entwurf auf den Weg bringen, im September und Oktober seien dann die ersten Beratungen in Bundesrat und Bundestag möglich.

© dpa/afp/Reuters/wolf - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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