Würzburg:Grabstein-Grusel bleibt wohl straflos

Der Gruseleffekt vor dem "Horror-Lazarett" hatte plötzlich nichts Wohliges mehr, als ein 13-jähriges Mädchen im vergangenen August den Grabstein ihres 1996 verstorbenen Großvaters im Freizeitpark Geiselwind entdeckte. Der neue Betreiber des Parks im Landkreis Kitzingen hatte diesen und sieben weitere echte Grabsteine aufgestellt, ohne die Namen zu entfernen. Nun hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen wegen "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" abgeschlossen. Demnach hatte die Witwe des Toten den Stein eigentlich einem Steinmetz zur Entsorgung übergeben. Dieser hatte ihn und die sieben anderen stattdessen an den Parkbetreiber verkauft. Das sei sicherlich nicht korrekt gewesen, aber auch nicht strafrechtlich relevant, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thorsten Seebach. "So einen Fall haben wir selten." Die acht Grabsteine stehen nach wie vor in dem Freizeitpark, mittlerweile aber mit unkenntlich gemachten Inschriften.

© SZ vom 03.03.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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