Wegen Untreue:FDP-Abgeordneter Hacker erhält Strafbefehl

Der Bayreuther FDP-Bundestagsabgeordnete Thomas Hacker hat einen Strafbefehl wegen Untreue akzeptiert. Wie ein Sprecher der Amtsgerichts Bayreuth bestätigt, hatte Hacker 2016 Räume einer Privatimmobilie an die FDP vermietet, die Partei nutzte diese als Geschäftsstelle. In der betreffenden Zeit überwies die Partei Monatsmieten wie zuvor auf ein privates Konto Hackers. Das Geld hätte aber auf das Konto einer Bank überwiesen werden müssen, als Sicherungsmaßnahme. Hacker erklärte der SZ dazu, er habe in der Zeit ein Haus gebaut, das teurer als geplant geworden sei. Daher hätte das Geld nicht auf sein privates Konto überwiesen werden dürfen. Weder der Gerichtssprecher noch Hacker machten Angaben darüber, wie viele Tagessätze der Strafbefehl umfasst. Es sind aber weniger als 90, Hacker gilt damit nicht als vorbestraft. Nach Angaben des Gerichtssprechers ist der FDP durch Hackers Handeln kein finanzieller Schaden entstanden. Er selbst spricht von einem "organisatorischen Fehler". Der Strafbefehl wurde bereits im Oktober erlassen. Dass er nun öffentlich wird, dahinter vermutet Hacker "Parteifreunde", die seinem Ruf schaden wollten. Hacker war bis 2013 FDP-Fraktionschef im Landtag.

© SZ vom 06.03.2018 / prz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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