Das Wort eines Bischofs gegen sechs eidesstattliche Erklärungen: Ein Rechtsanwalt aus Ingolstadt soll nun klären, ob Mixa Kinder misshandelt hat oder nicht.
Die Misshandlungsvorwürfe im Kinderheim St. Josef in Schrobenhausen soll ein Sonderermittler klären. Dem heutigen Bischof von Augsburg, Walter Mixa, werfen ehemalige Heimzöglinge vor, er habe als Stadtpfarrer von Schrobenhausen Kinder geprügelt.
Der ehemalige Schrobenhausener Stadtpfarrer und heutige Bischof von Augsburg: Walter Mixa. (© Foto: dpa)
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Das Kuratorium der Waisenhausstiftung hat jetzt beschlossen, den Ingolstädter Rechtsanwalt und Vorsitzenden des CSU-Ortsverbandes Ingolstadt Südost, Sebastian Knott, 33, als Sonderermittler mit der Aufklärung aller Sachverhalte zu beauftragen. Der Rechtsanwalt habe keinen Kontakt zu Schrobenhausen, dem Kinderheim St. Josef, den Mitgliedern des Kuratoriums oder zum Bischof.
Knott will an diesem Donnerstag mit der Arbeit beginnen. Ziel der Untersuchungen sei es, die erhobenen Vorwürfe zu prüfen - ohne Berücksichtigung von Verjährungsfristen, erklärte die Waisenhausstiftung. Knott sollen alle verfügbaren Informationen zugänglich gemacht werden.
Mixa war von 1975 bis 1996 Stadtpfarrer von Schrobenhausen. Inzwischen hat Mixa weitere Unterstützung bekommen. In einem offenen Brief stellten sich neben ehemaligen Ministranten auch frühere Pfarrgemeinderatsmitglieder aus Schrobenhausen hinter den Bischof.
"Die unglaublichen Vorwürfe" seien so absurd, "dass deren Unwahrheit mit Händen zu greifen ist", heißt es in dem am Mittwoch vom Bistum veröffentlichten Schreiben. Aus Sicht der Unterzeichner geht es darum, einen unbequemen Bischof in Misskredit zu bringen.
Auch der Vorsitzende des Diözesanrates im Bistum, Helmut Mangold, hat sich noch einmal geäußert und dem Oberhirten sein Vertrauen ausgesprochen. "Ich gehe davon aus, dass Bischof Mixa die Wahrheit sagt", wurde Mangold in einer Erklärung der bischöflichen Pressestelle zitiert.
Noch am Tag zuvor hatte Mangold Aufklärung gefordert und betont, durch die kategorische Unschuldserklärung des Bischofs sei die Sache nicht einfacher geworden. Es stünden sechs Erklärungen gegen das Bischofswort. "Da kann man keinen Bogen drum machen", hatte Mangold gesagt.
(SZ vom 8.4.2010/liv)
Wirbel um Obama-Biographie
Die neueste Antwort
Ohne Kirche
Keine Hölle!
Sonderermittler = Spezialbremser
So lange, bis das Medieninteresse verschwunden ist.Dann wir weitergemacht wie bisher.Bevorzugt in der Seelsorge und bei jüngeren Buben.
Seltsam ist es schon, wenn immer und immer wieder die "SZ" gegen MIxa wettert. Welche Animositäten gibt es da? Und bitte kommen Sie mir nicht mit ordentlichem Journalismus. Das ist es nämlich mittlerweile nicht mehr.
Zitat: "Auch wenn es schwer fällt: Der Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland unterliegt nicht kirchlichen Ergebenheitsnormen es gelten die Rechte und Gesetze der Bundesrepublik für alle gleichermaßen! "
Ich habe es immer gerne, wenn an den Rechtsstaat erinnert wird und trete Ihnen da ganz bei.
Frage: gilt das Gesetz auch in dem Fall, wonach nicht der Beschuldigte, sondern die Beschuldigenden die Schuld nachweisen müssen und zwar so, dass sich konkret damit auseinandergesetzt - incl. staatlicherseits ermittelt werden kann.
Sie sprechen vom Rechtsstaat - zu meiner Freude. Ich würde mich höchst persönlich sehr dagegen verwahren, wenn mir verbriefte - vor allem strafprozessuale - Recht verwehrt würden. Das, wie sagen Sie so schön: auch wenn es schwerfällt, sollte doch auch für Herrn Mixa gelten.
Um auch diese Gebetsmühle noch zu drehen: nein, ich bin kein Parteigänger, weder des Mixa, noch der Opfer.
@ chrom44 (08.04.2010 10:48:29)
Was ich anprangere, ist eine typische Vertuschungstaktik. In dieser Hinsicht sind die Parallelen in den diversen Fällen frappant.
Auch in dem von mir genannten Bamberger Fall des Domkapitulars Münkemer gab es zahlreiche glühende Verfechter der unbezweifelbaren Unschuld des (inzwischen offiziell seiner Ämter enthobenen) Täters. In gleicher Weise wie jetzt in Augsburg gab es diese Solidaritätsbekundungen, gab es den gleichen Versuch, die diversen Anschuldigungen zu ignorieren und die Opfer zu diffamieren. Auch dort drohte man zunächst von offizieller Seite mit juristischen Schritten gegen die Ankläger.
Zudem: Wieviele Beschuldigte aus dem kirchlichen Bereich haben denn ihr Fehlverhalten jemals unmittelbar und vorbehaltlos eingestanden?
Schließlich zum Thema Erinnerungslücken: Herr Mixa behauptete selbst, er könne sich nicht an diese Kinder erinnern, die die Vorwürfe erhoben haben für mich die klassische Halbwahrheit: An die Namen oder Gesichter der einzelnen Kinder wird er sich möglicherweise tatsächlich nicht mehr erinnern können, wohl aber wie wir annehmen dürfen - an sein damaliges Verhalten. Vielsagend finde ich nämlich in diesem Zusammenhang seine Aussage, in der er Handgreiflichkeiten nach heutiger Erkenntnis einen erzieherischen Fehler nennt. Bedeutet das nicht logischerweise im Umkehrschluss, das nach damaliger Erkenntnis auch für ihn andere Maßstäbe galten?
So fern liegt also der gegen ihn vorliegende Verdacht doch wahrlich nicht...
P.S.: Die Aussagen der Opfer als nun wirklich von weit geringerem Wert als die amtliche Aussage Mixas als Bischof abzutun, zeugt von einer erschreckenden, unsäglichen und unglaublich abgehobenen Arroganz gegenüber Normalsterblichen! Eine Entgleisung der übelsten Art!!! Seit wann bemisst man Glaubwürdigkeit nach kirchlicher Rangordnung?
Auch wenn es schwer fällt: Der Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland unterliegt nicht kirchlichen Ergebenheitsnormen es gelten die Rechte und Gesetze der Bundesrepublik für alle gleichermaßen!
Bleiben wir also auf dem Boden der Tatsachen: Es stehen SECHS eidesstattliche Erklärungen EINER Privatmeinung gegenüber und eben NICHT einer amtlichen Aussage Mixas als Bischof. Amtliche Aussagen als Bischof kann er selbstverständlich zu kirchlichen Themen abgeben, nicht aber zu seinem persönlichem Verhalten. Der Mensch und Bürger Mixa steht hier Mitbürgern gegenüber und hat sich genau wie jeder andere zu rechtfertigen, und zwar auf Auge
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