Verwaltungsgericht:CO₂-Werte von Seehofers Dienstautos nicht geheim

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Der Freistaat muss der Deutschen Umwelthilfe (DUH) die CO₂-Emissionen des Dienstwagens von Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) nennen. Das hat das Verwaltungsgericht München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden. Der Spruch hatte sich bereits in der Verhandlung am Mittwoch abgezeichnet. Schon da ließ die Richterin erkennen, dass sie die Einschätzung des Freistaats nicht teilt, nach der Sicherheitsgründe einer Veröffentlichung der Abgaswerte entgegenstehen. Die DUH stellt seit 2007 jedes Jahr ein Ranking des CO₂-Ausstoßes der Dienstwagenflotten aller Landesregierungen auf. Die Staatsregierung schneidet dabei immer besonders schlecht ab. 2016 verweigerte Seehofer erstmals die Herausgabe der Daten seiner Fahrzeuge.

Bei der DUH triumphieren sie jetzt. "Die Aussage, die Daten des Dienstwagens von Seehofer wegen seiner Gefährdungslage nicht herausgeben zu können, ist scheinheilig und zielt nur darauf ab, zu verschleiern, mit welcher Klimaschleuder er unterwegs ist", sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. "Wir sind gespannt, ob er Einsicht zeigt und uns nun die Daten gibt oder ob er in die Berufung geht und mit einer übermotorisierten Luxuskarosse durch den bevorstehenden Bundestagswahlkampf brettern wird." Der Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in der Verhandlung vertrat, sprach von einem "absurden Streit". "Die CO₂-Werte von Dienstautos sind klassische Informationen, auf die jedermann Anspruch hat", sagte der Jurist. "Es ist bedauerlich, dass es zur Durchsetzung dieses Anspruchs des Klagewegs bedurfte, das hätte es wirklich nicht gebraucht." Die DUH begründet ihr Dienstwagen-Ranking mit der Vorbildfunktion von Politikern in Sachen Klimaschutz. "Sie sollten Vorreiter sein bei der Wahl eines spritsparenden Modells, statt auf hochmotorisierte Limousinen zu setzen, die mehr dem Schaufahren dienen, als der Fortbewegung", sagte Resch. Die Staatsregierung äußerte sich enttäuscht. "Wir halten das Urteil für falsch", sagte ein Sprecher und betonte erneut, dass die Nennung des CO₂-Ausstoßes "direkte Rückschlüsse auf Art und Umfang einer möglichen Sicherheitsausstattung" von Seehofers Dienstwagen zulasse. Man werde die Begründung des Spruchs abwarten und dann entscheiden, ob man eine Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anstrebe.

© SZ vom 03.02.2017 / cws - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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