Rauchverbot in Bayern:Richter lassen Verbots-Gegner abblitzen

Wer rauchen will, muss raus - dabei bleibt es: Das Verfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen das Rauchverbot in Bayern abgewiesen.

An dem bundesweit schärfsten Rauchverbot wird nicht gerüttelt. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die strikte Regelung, die in Bayern verstößt demnach nicht gegen das Grundgesetz.

Das strikte Rauchverbot in Bayern ist nicht verfassungswidrig - das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. (Foto: dpa)

Zwar hatte Karlsruhe mit dem Urteil vom 30. Juli 2008 die damals geltenden Landesgesetze zum Rauchverbot gekippt. Grund dafür war jedoch, dass es in sich widersprüchliche Ausnahmeregelungen gab. Schon damals wurde entschieden, dass der Gesetzgeber nicht gehindert ist, ein striktes Rauchverbot einzuführen. Darauf verweist die Kammer jetzt in ihrem einstimmigen Kammerbeschluss.

Das Gesetz müsse auch keine Ausnahmeregelungen schaffen. Die stärkere Belastung von Einraumgaststätten, die bis zur Existenzgefährdung führen könne, sei angesichts des hohen Ranges des Gesundheitsschutzes durch sachliche Gründe gerechtfertigt. Geklagt hatte die Betreiberin eines "Pilslokals" sowie eine Raucherin.

Seit 1. August gilt die Regelung im Freistaat. Damit darf in Gaststätten, Restaurants und Bierzelten grundsätzlich nicht mehr geraucht werden. Beim Volksentscheid am 4. Juli hatten in Bayern 61 Prozent der Wähler für die Verschärfung und damit für das bundesweit schärfste Rauchverbot gestimmt. 39 Prozent wollten die bisherige Regelung mit Ausnahmen für kleine Eckkneipen, Wirtschaften mit Rauchernebenzimmern und Festzelten beibehalten.

Bei sogenannten "echten geschlossenen Gesellschaften" wie Hochzeitsfeiern oder Taufen wird das Rauchen nicht verboten. Raucherclubs alter Art sollen in Bayern aber nicht mehr geduldet werden.

© sueddeutsche.de/dpa/apn/ddp-bay/tob - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: