Verfassungsbeschwerde von Heimbetreiber:"Es wird systematisch weggeschaut"

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Wegen der Missstände in Pflegeheimen reicht Armin Rieger Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Das Pikante daran: Der Augsburger betreibt selbst ein Heim.

Von Stefan Mayr, Augsburg

Der Augsburger Pflege-Rebell Armin Rieger setzt seinen unkonventionellen Kampf gegen Missstände in der Pflege fort. Der 56-jährige Betreiber des Seniorenheimes "Haus Marie" hat Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sein Vorwurf lautet: "Der Staat kommt seiner Schutzpflicht gegenüber alten und pflegebedürftigen Menschen nicht nach, weil er Missständen in den Pflegeheimen tatenlos zusieht." Rieger berichtet aus eigener Erfahrung: "Der vorgegebene Personalschlüssel und die zustehenden Mittel lassen eine menschenwürdige Pflege nicht zu." Rieger betont: "Es gibt kein Heim ohne Mängel."

Obwohl das Personal in fast allen Heimen am Limit arbeite, sei es nicht möglich, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erfüllen. "Vielmehr sind, trotz aller Bemühungen und trotz des freiwilligen Einsatzes von mehr Personal als gefordert, Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung", sagt Rieger. Vor ihm hat sich bereits der Münchner Rechtsanwalt Alexander Frey an das Bundesverfassungsgericht gewandt, zudem arbeitet auch der Sozialverband VdK an einer Verfassungsbeschwerde.

"Schlechte Pflege zahlt sich wirtschaftlich aus"

Das Bemerkenswerte an Riegers Beschwerde ist, dass sie von einem Heimbetreiber kommt. Also von einem, der für Mängel in der Pflege zumindest mitverantwortlich ist. "Ich bin begeistert über Herrn Rieger", sagt der Münchner Anwalt Frey, "denn alle anderen Heime machen das nicht, weil sie ja weiterhin mit dem System Geld verdienen wollen." Ähnlich äußert sich Rieger selbst: "Schlechte Pflege zahlt sich wirtschaftlich aus."

Sein 21-seitiger Schriftsatz liest sich wie eine einzige Abrechnung mit dem aktuellen System der Pflege. An einer Stelle wirft er Heimbetreibern, Pflegedienstleitern und weiteren Beteiligten sogar Urkundenfälschung und Betrug vor: "Jeder weiß, dass täglich Leistungen seitens der Pflegekräfte abgezeichnet oder dokumentiert werden, die nicht geleistet werden können." Dies sei Alltag und die Krankenkassen und Politiker wüssten das auch. "Doch es wird systematisch weggeschaut."

Rieger kritisiert, unter den aktuellen Rahmenbedingungen in der Pflege sei "eine Berufsausübung unter ethischen Gesichtspunkten nicht vernünftig möglich". Diese Situation nehme der Staat "billigend in Kauf". Deshalb fordert Rieger: "Die Gerichte müssen den Staat dazu verpflichten, die pflegebedürftigen Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Rechte alleine durchzusetzen, zu schützen."

Tag für Tag werde die Würde der betroffenen Menschen verletzt. Gründe hierfür seien unter anderem: Personalmangel, dadurch entstehender Zeitdruck, psychische Belastungen, schwere körperliche Arbeit bei geringer Bezahlung und mangelnde gesellschaftliche Anerkennung. Beispiele für unzulängliche Pflege gebe es jede Menge, beteuert er. "Es ist an der Tagesordnung, dass Bewohner warten müssen, bis sie zur Toilette gebracht werden."

Oft würden geistig fitte Menschen mit geistig verwirrten Menschen gemeinsam untergebracht. "Das ist Psycho-Folter", sagt Rieger. "Teilweise werden Psychopharmaka zu Unrecht zur Beruhigung verabreicht, um einen einigermaßen reibungslosen Tagesablauf sicher zu stellen." Anwalt Alexander Frey fordert ebenfalls eine Änderung des Systems: "Dass eines der reichsten Länder nicht in der Lage ist, seinen Senioren eine menschenwürdige Pflege zu sichern, schadet unserem Ansehen und wurde bereits von den Vereinten Nationen offiziell gerügt."

VdK: Staat kommt Schutzpflicht nicht nach

Auch Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland und Vorsitzende des VdK Bayern bestätigt, dass etwas nicht stimmt in deutschen Heimen: "Pflegemissstände treten so zahlreich zutage, dass man schon lange nicht mehr von bedauerlichen Einzelfällen sprechen kann." Sie spricht von "Fixierungen oder dem Ruhigstellen mit Medikamenten, gefährlicher Pflege oder Vernachlässigung". Auch der VdK sei der Meinung, dass der Staat seiner Schutzpflicht nicht nachkomme.

Derzeit arbeite der VdK an den Schriftsätzen von etwa sieben Beschwerdeführern: "Diese Verfassungsbeschwerden erhalten gerade den letzten juristischen Feinschliff", berichtet Ulrike Mascher, "in wenigen Wochen werden sie dann beim Bundesverfassungsgericht eingereicht." Die Tatsache, dass sich mittlerweile sogar ein Heimleiter nach Karlsruhe wendet, zeige "sehr deutlich, in welch großer Not die Pflege in Deutschland steckt".

© SZ vom 19.08.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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