Urteil zum Naturschutz:Gericht: Wasserkraftwerk im Allgäu ist unzulässig

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Das Augsburger Verwaltungsgericht hat ein seit Jahren umstrittenes geplantes Wasserkraftwerk in den Allgäuer Alpen für unzulässig erklärt. Die Kammer hob mit der Entscheidung vom Dienstag die Genehmigung des Projekts bei Bad Hindelang durch den Oberallgäuer Landrat Anton Klotz (CSU) auf.

Die Augsburger Richter verwiesen auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach ein Wasserkraftwerk an der Ramsauer Ache in den Berchtesgadener Alpen ebenfalls nicht zulässig ist. Dieses Urteil von 2016 sei eine "wesentliche Weichenstellung" auch für das Projekt im Allgäu, meinte der Vorsitzende Richter (Az.: Au3K17.196 und 197).

Das Landratsamt hatte das Projekt genehmigt, obwohl auch die Behörde von einer Verschlechterung des Gewässerzustands ausgeht - das Interesse am Ausbau der regenerativen Energie sei aber höher zu gewichten. Dagegen hatten der Bund Naturschutz in Bayern (BN) und der Landesbund für Vogelschutz (LBV)

geklagt. Experten hatten in dem Prozess in Augsburg erklärt, dass das Kraftwerk zahlreiche Fische des Wildbachs Ostrach töten würde. Der Fischereiexperte des Bezirks Schwaben führte aus, dass je nach Art der Fische bis 20 Zentimeter lange Tiere in die Turbine gezogen würden und dort umkämen. Auch der Vertreter des Wasserwirtschaftsamts äußerte sich mehrfach sehr ablehnend über das Vorhaben und wies auf massive Folgen nicht nur für die Fischpopulation hin. Auch andere Arten würden dadurch verdrängt.

Das Kraftwerk hätte nach Ansicht der Gegner massiv das Naturdenkmal Eisenbreche beeinträchtigt, eine tiefe Felsschlucht, durch die die Ostrach fließt. Für das Kraftwerk wäre der Wildfluss auf einer Länge von 90 Metern durch eine Mauer aufgestaut worden. Zudem hätte eine 1,3 Kilometer lange Rohrdruckleitung gebaut werden müssen. "Wir freuen uns, dass das einzigartige Naturjuwel Eisenbreche im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen auch für kommende Generationen als unberührte spektakuläre Wildflussklamm erhalten bleibt", kommentierte der BN-Landesvorsitzende Hubert Weiger das Urteil. "Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, dass Wasserkraft nicht automatisch Vorrang gegenüber Natur- und Landschaftsschutz genießt", sagte der LBV-Vorsitzende Norbert Schäffer.

© SZ vom 15.11.2017 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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