Urteil:Lebenslange Haft für Mord

Fall Rebecca: Gericht stellt besondere Schwere der Schuld fest

Der ehemalige Liebhaber der 24-jährigen Rebecca aus Aschaffenburg muss lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte ihn am Donnerstag wegen Mordes an seiner früheren Freundin in Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch zu einer lebenslangen Haftstrafe. Außerdem stellte die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest. Das heißt, dass der 32-Jährige nicht nach 15 Jahren auf eine vorzeitige Entlassung hoffen kann. Fast auf den Tag vor einem Jahr hat der Lastwagenfahrer die junge Frau in einem Waldstück bei Aschaffenburg erwürgt. Sie war schwanger von ihm, zwei Wochen später sollte die kleine Lea geboren werden. Der Mann wollte das Kind nicht, er fürchtete um seine Ehe und seine ganze Lebenssituation. Deswegen hatte er geplant, Rebecca umzubringen, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung und folgte damit der Argumentation des Staatsanwalts. Der 32-Jährige selbst hatte seinen Verteidiger erklären lassen, er habe nur mit Rebecca reden wollen und sie dann im Affekt umgebracht. Dagegen spreche auch, dass der Mann Kabelbinder und Einweghandschuhe mitgebracht hatte, sagte der Richter. Das hochschwangere Opfer sei völlig arglos und wehrlos gewesen. Die Kammer stellte also gleich mehrere Mordmerkmale fest, darauf wirkte sich das Geständnis nicht mildernd aus. Seine Frau hat sich scheiden lassen.

Ein zweiter Angeklagter, der seinem Freund ein falsches Alibi gegeben und ihm sein Auto geliehen hatte, in dem er Rebeccas Leiche zu einer Garage brachte und sie dort versteckte, wurde wegen Beihilfe zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

© SZ vom 13.05.2016 / kaa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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