Urteil:Kinder dürfen im Supermarkt herumlaufen

Auch kleine Kinder dürfen sich in einem Supermarkt frei bewegen. Nach einem Urteil des Augsburger Amtsgerichts könne es weder den Eltern noch dem Kind zugemutet werden, dass es während des gesamten Einkaufs im Wagen festgehalten oder an der Hand geführt werde. In einem Augsburger Supermarkt wollte ein dreijähriges Mädchen nicht länger im Einkaufswagen sitzen, weshalb sein Vater es laufen ließ. Kurz darauf kam eine 75 Jahre alte Frau zu Fall, beim Sturz brach sie sich mehrfach den Oberarm und prellte sich die Rippen. Die Rentnerin behauptete, das Kind sei ihr von hinten in die Beine gelaufen und verlangte vom Vater 5000 Euro Schmerzensgeld wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Die Klägerin gab an, dass sie nach wie vor Probleme beim Heben habe und wegen des Unfalls die Feier ihrer Goldenen Hochzeit habe absagen müssen. Das Gericht wies die Klage ab. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Frau das Kind selbst übersehen habe und deswegen gestolpert sei. Außerdem dürfe sich ein dreijähriges Kind frei in einem Supermark bewegen, solange es sich in Sicht- und Hörweite der Eltern befinde, so das Gericht.

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