Urteil:Immer die gleiche Masche

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Der Angeklagte räumte die Taten bereits an den ersten Verhandlungstagen ein. "Ich schäme mich zutiefst", sagte er, "und ich hasse mich dafür." (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa)

Ein 52-Jähriger macht Frauen für eine fingierte Anti-Alkohol-Kampagne betrunken, dann filmt er sie in obszönen Posen - nun muss er fast neun Jahre in Haft

Von Olaf Przybilla, Aschaffenburg

Der Angeklagte ist immer auf dieselbe Weise vorgegangen. Er kontaktierte Frauen über Facebook oder andere soziale Netzwerke, gab sich als Fotograf aus und erklärte den Frauen, er wolle Aufnahmen für eine Kampagne gegen Alkohol machen. Diese sollte "Don't drink" heißen, die Frauen müssten dafür Alkohol zu sich nehmen, um die Aufnahmen echt erscheinen zu lassen. Beim fingierten "Fotoshooting" missbrauchte der 52-Jährige die bewusstlosen Frauen dann aber, die Anti-Alkohol-Kampagne gab es gar nicht. Wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen in sieben Fällen wurde er am Dienstag vom Landgericht Aschaffenburg zu einer Gesamtstrafe von acht Jahren und acht Monaten Haft verurteilt.

Bereits an den ersten beiden Verhandlungstagen hatte der Angeklagte seine Taten eingeräumt. Am Dienstag beteuerte er, sein Handeln tue im aufrichtig leid. "Ich schäme mich zutiefst, und ich hasse mich dafür", sagte der Angeklagte, der im Kapuzenpulli vor Gericht erschienen ist. Von 2009 an hat er Frauen missbraucht und seine Taten dabei mit der Kamera aufgenommen, bis eine Frau im Jahr 2013 zur Polizei ging. Der Staatsanwalt sprach am Dienstag von "entwürdigenden", zum Teil "kaum begreifbaren Taten". So hatte der Angeklagte beim Missbrauch der Frauen unter anderem eine Weinbrandflasche verwendet, in einem anderen Fall eine Wunderkerze.

Die bundesweite Missbrauchsserie - mit Tatorten unter anderem in Koblenz, Miltenberg, Würzburg und Schweinfurt - suche ihresgleichen, sagte der Staatsanwalt. Zumal Missbrauch von bewusstlosen Menschen in der Regel schwer nachzuweisen sei. In diesem Fall aber konnte sich die Anklage auf diverse Videos stützen, die der vermeintliche Berufsfotograf von den bewusstlosen Frauen gemacht hatte.

Eine Frau aus dem fränkischen Miltenberg war zur Polizei gegangen, nachdem sie nach dem Treffen mit ihrer Facebook-Bekanntschaft Verdacht geschöpft hatte. Sie hatte gemerkt, dass ihre Bluse falsch geknöpft war. Auch hatte der Mann die ihr versprochene Belohnung nicht ausgezahlt. Die Polizei ermittelte daraufhin sieben Fälle. Es sei wahrscheinlich, dass der Angeklagte neben dem Alkohol auch andere Mittel benutzt habe, um die Frauen bewusstlos zu machen, sagte der Staatsanwalt. Die Bilder der widerstandsunfähigen Opfer legten dies nahe, zu beweisen seien K. o.-Tropfen aber nicht. Der Staatsanwalt forderte neun Jahre Haft für den Angeklagten.

Der Angeklagte bestritt, solche Tropfen benutzt zu haben. Sein Anwalt wies zudem auf das "nicht unerhebliche Mitverschulden" der Opfer hin. So hätten sie sich darauf eingelassen, für zum Teil mehrtägige Fotoshootings gemeinsame Hotelzimmer zu nehmen. "Ohne den Opfern zu nahe treten zu wollen", sagte der Anwalt, "das ist nicht nachvollziehbar". Auch halte er eine psychische Erkrankung seines Mandanten für wahrscheinlich. Solche Taten könnten nur "in einem kranken Hirn" entstehen. Ein Gutachter hatte den Angeklagten dagegen für voll schuldfähig erklärt.

Der Vorsitzende Richter gab in der Urteilsbegründung zu erkennen, das Gericht habe sich schwer damit getan, sich in die beteiligten Personen "hineinzuversetzen". Und zwar sowohl in den Angeklagten als auch in dessen Opfer. Man habe sich schon gefragt, wie Frauen aufgrund so einer Geschichte mit dem Mann ein Hotelzimmer teilen konnten. Trotzdem sei eine hohe Haftstrafe gerechtfertigt. Offenbar habe der Angeklagte vor allem Frauen angesprochen, die er für "anfällig" für einen solchen Vertrauensmissbrauch gehalten habe.

Ein Sprecher der Polizei in Unterfranken sagte am Mittwoch, man habe Facebook bereits im Sommer aufordert, "den Account des Fake-Fotografen" zu löschen. Daraufhin sei nichts passiert. Zu Beginn der Verhandlung im Dezember habe man daraufhin selbst Maßnahmen ergriffen, das Werbe-Profil des Mannes zu löschen.

© SZ vom 07.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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