Urteil:Haft für Vergewaltigerinnen

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Vier Frauen müssen zwischen 25 und 36 Monate ins Gefängnis

Von Olaf Przybilla, Hof

Wegen gemeinschaftlich begangener Vergewaltigung hat das Jugendschöffengericht Hof vier Frauen zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 19 bis 22 Jahre alten Frauen eine 22 Jahre alte Mitbewohnerin einer Wohngemeinschaft im August 2015 gemeinschaftlich festgehalten und mit einer Salatgurke vergewaltigt haben. Die 22-Jährige war als dritte Frau in die WG in der Hofer Innenstadt gezogen. Während einer Party kam es mithilfe zweier weiterer Frauen zu der Vergewaltigung. Die angeklagten Frauen hatten diese in der Verhandlung abgestritten, eingeräumt aber hatten sie Nötigungen und Körperverletzungen an ihrer Mitbewohnerin. Auch wegen dieser Delikte wurden sie verurteilt. Eine der Frauen muss für 25 Monate in Haft, zwei Frauen für 28 Monate, die Hauptangeklagte wurde zu drei Jahren Haft verurteilt.

Sie hätten ihre labile, kaum widerstandsfähige Mitbewohnerin erziehen wollen, sagten die angeklagten Frauen im Gericht. Offenbar auch mit Gewalt. Zur Sprache kamen in der zum Teil nicht-öffentlichen Verhandlung "gleichzeitig beklemmende und verwirrende Dinge", sagt Anwältin Karin Fischer, Vertreterin der Nebenklage. So hätten die Hauptangeklagten, die beiden WG-Gründerinnen, mehrere "Erziehungsmaßnahmen" eingeräumt. So musste die 22-Jährige, die für Kinderbetreuung und Haushaltsdienste wie eine Bedienstete gehalten wurde, Katzenkot essen, weil sie angeblich das Katzenklo in der WG nicht reinlich genug gehalten hatte. Auch ins Bett wurde ihr offenbar Kot gekippt und ihr Gesicht damit beschmiert. Verurteilt wurden die Frauen auch, weil sie die 22-Jährige mit Schlägen traktierten, nachdem diese angeblich die anderthalb Jahre alte Tochter einer der WG-Bewohnerinnen nicht richtig gewickelt hatte. Mit einer vollen Windel soll ihr dabei auf den Kopf geschlagen worden sein.

Dem Gewalt-Exzess auf der Sommerparty waren andere Demütigungen vorausgangen. So wurde die 22-Jährige aus der Dusche gezerrt und durch die Wohnung geschubst, die WG nannte dieses Prozedere "Ping-Pong-Spielen". Ein männlicher Zeuge bestätigte zwar offenbar vorangegangene Misshandlungen, er wollte aber die Vergewaltigung nicht selbst gesehen haben. Bei polizeilichen Vernehmungen hatte er angegeben, er habe regelrecht "Angst vor diesen Kampflesben" bekommen.

"Meine Mandantin leidet noch sehr unter der Zeit", sagt Anwältin Fischer. Sie habe sich aus der Horror-WG nicht alleine lösen können. Erst Beobachtungen von Gästen, die auf häusliche Gewalt schließen ließen, hatten den Fall ans Tageslicht gebracht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 09.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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