Traunstein:Verteidiger legt Revision ein

Das Urteil gegen einen 37-Jährigen wegen Vergewaltigung von jungen Männern ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des vom Landgericht Traunstein vor einer Woche zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilten Landwirts aus dem Landkreis Rosenheim legte Revision ein, wie er am Dienstag auf Anfrage mitteilte. Ob er den Fall tatsächlich dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zur Überprüfung vorlegt, wolle er aber erst nach dem Studium der schriftlichen Urteilsgründe entscheiden. Die Staatsanwaltschaft verzichtet hingegen auf Rechtsmittel. Das Urteil entspreche in der Höhe fast dem Strafmaß, das die Anklagebehörde gefordert hatte, hieß es zur Begründung. Das Gericht hatte den 37-Jährigen unter anderem wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung in den Jahren von 2007 bis 2013 verurteilt. Die Opfer waren zwischen 16 und 19 Jahre alt.

© SZ vom 27.04.2016 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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