"Reichsbürger"-Prozess:Tötungsanklage gegen Polizisten abgewiesen

Ein 51-jähriger Polizeibeamter, gegen den die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem sogenannten Reichsbürgerprozess Anklage wegen fahrlässiger Tötung erheben wollte, muss sich nicht vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht Nürnberg bestätigte jetzt die Entscheidung des Nürnberger Schwurgerichts, die Anklage nicht zuzulassen.

Der beschuldigte Polizeibeamte war privat mit Wolfgang P. bekannt, der am 19. Oktober 2016 einen Beamten eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) getötet und zwei weitere verletzt hatte. Bei dem Einsatz sollten die Schusswaffen P.s sichergestellt werden. Wenige Tage vor diesem Vorfall war der Beamte einer Einladung zum Abendessen bei Wolfgang P. gefolgt, in dessen Verlauf auch über den möglicherweise bevorstehenden Polizeieinsatz gesprochen wurde. Die Staatsanwaltschaft warf dem Beamten vor, dass er die bei dieser Gelegenheit erworbenen Kenntnisse nicht an seine Vorgesetzten weitergegeben und dadurch fahrlässig den Tod seines Kollegen mitverursacht habe.

Das Oberlandesgericht stellte nun fest, der Angeschuldigte habe zwar gewusst, dass Wolfgang P. mit dem Polizeieinsatz rechnete und entschlossen sei, sich gegen die Sicherstellung seiner Waffen massiv zu wehren. Die Weitergabe dieses Wissens hätte aber nach Auffassung des Senats nicht zu einer Änderung der Einsatzplanung geführt, weil die Beamten, die den SEK-Einsatz planten, ohnehin damit gerechnet hätten, dass P. sich mit allen Mitteln gegen die Wegnahme seiner Waffen wehren werde.

© SZ vom 07.11.2017 / hh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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