Prozess:Tödliche Flucht übers Mittelmeer - Schleuser vor Gericht

Prozess gegen zwei mutmaßliche Schleuser und einen Helfer

Die Angeklagten Ammar R. (l-r), ein Dolmetscher, Muataz J. und Mahmod R. sitzen im Landgericht in Traunstein.

(Foto: dpa)

Ein Schlauchboot voller Flüchtlinge prallt nachts auf dem Meer gegen einen Frachter - 13 Menschen kommen ums Leben. Für ihren Tod müssen sich nun drei Männer verantworten.

Aus dem Gericht von Matthias Köpf, Traunstein

Er will nur ein kleines Rädchen gewesen sein in der Organisation von El Khal, dem "Onkel". Um selbst irgendwann doch noch weiterzukommen nach Europa habe er ihr in der Not Flüchtlinge vermittelt, die vom türkischen Izmir übers Meer auf die wenige Kilometer entfernte griechische Insel Lesbos gelangen wollten. So lässt es der 27 Jahre alte Mann aus Aleppo seinen Anwalt erklären.

Viele dieser Flüchtlinge haben es geschafft, und auch er selbst kam irgendwann in Deutschland an und landete in einer Flüchtlingsunterkunft im oberbayerischen Burghausen. Deswegen sitzt er nun von diesem Dienstag an im Landgericht Traunstein auf der Anklagebank, neben ihm zwei weitere Palästinenser aus Aleppo. Sie sind der bandenmäßigen Schleusung mit Todesfolge angeklagt, denn mindestens 13 Menschen haben es eben nicht geschafft im September 2015.

Sie alle sind ertrunken, als ihr unbeleuchtetes Schlauchboot nachts in der Ägäis mit der "Sultan Atasoy" zusammenstieß, einem 109 Meter langen türkischen Frachter. Ein kleiner Junge war noch keine zwei Jahre alt, einer könnte es gerade gewesen zu sein. Zwei weitere tote Kinder waren neun, eines zwölf. Eine Siebenjährige und ein Elfjähriger werden vermisst. Von einem Opfer ist nur bekannt, dass es ein Mann gewesen ist. Diese Todesopfer will der Angeklagte nicht vermittelt haben an den "Onkel" und seine Leute. Diejenigen, die er damals angesprochen habe, durchwegs Palästinenser aus Syrien wie er selbst, hätten alle überlebt.

Am Leben - und mit ihm angeklagt - ist auch der Mann, der damals das Schlauchboot gesteuert haben soll, denn das lassen die Schleuserbanden in aller Regel die Flüchtlinge selber erledigen, gegen einen Rabatt beim Schleuserhonorar. Dieses Geld wiederum verwalten oft Menschen, die es erst dann an die Schleuser transferieren, wenn der betreffende Flüchtling per Mobiltelefon einen vorher vereinbarten Code übermittelt und so bestätigt, dass er lebend auf Lesbos angekommen ist. Als ein solcher "Hawaladar" soll nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft der dritte Angeklagte von Berlin aus agiert haben, gegen Zinsen von zweieinhalb Prozent auf das verwaltete Geld.

Das Landgericht Traunstein hat für den Fall sieben Verhandlungstage angesetzt und will 40 Zeugen hören. 39 davon zählen zu den 67 Menschen, die es mit der Organisation nachweislich lebend bis Deutschland geschafft haben. Das Urteil soll im August fallen.

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