Prozess in Aichach:Waldbesitzer verliert gegen Mountainbiker

Ein Waldbesitzer aus Schwaben hat eine Unterlassungsklage gegen einen Mountainbiker verloren. Der Eigentümer des Waldes hatte den Radler verklagt, weil dieser auf einer Rückegasse gefahren war. Nach Ansicht des Klägers sind Rückegassen, auf denen Forstfahrzeuge gefällte Bäume abtransportieren, im Unterschied zu befestigten Wegen nicht zum Radfahren geeignet. Doch das Amtsgericht in Aichach wies am Dienstag die Klage ab. Amtsrichter Axel Hellriegel betonte, dass der Mountainbiker sich beim Befahren auf sein gesetzlich garantiertes "allgemeines Betretungsrecht" des Waldes berufen könne, da dieses Recht auch für Radfahrer gelte. Die Grundlagen dafür sind in der Verfassung und dem Naturschutzgesetz definiert. Im Kern ist das Radeln demnach auf "geeigneten Wegen" erlaubt. Allerdings hat der Gesetzgeber nicht definiert, welche Wege als geeignet anzusehen sind. Dies war Gegenstand des Prozesses. Der Kläger, Unternehmer Umberto Freiherr von Beck-Peccoz, kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil prüfen zu wollen. Die Natur und die Tiere würden durch immer mehr Radfahrer immer mehr "unter Druck" gesetzt, sagte der Waldbesitzer, der sich als Rechtsanwalt selbst vertreten hat.

© SZ vom 18.04.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: