Fall Mollath:Bundesverfassungsgericht will Auskunft

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Gustl Mollath im Landtag. Nun will das Bundesverfassungsgericht Stellungnahmen zu seinem Fall (Foto: Getty Images)

Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Justizministerium um Stellungnahme in der Causa Gustl Mollath gebeten. Ein Anwalt, der Verfassungsbeschwerde eingelegt hat, wertet das als Hinweis, dass Karlsruhe "in der Causa notfalls selbst zu einer Entscheidung kommen" will.

Von Olaf Przybilla und Uwe Ritzer

Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Justizministerium sowie den Generalbundesanwalt um Stellungnahmen in der Causa Gustl Mollath gebeten. Ein Sprecher des Karlsruher Gerichts bestätigte entsprechende Informationen der Süddeutschen Zeitung. Zuständig als Berichterstatter ist der Richter am Bundesverfassungsgericht, Peter Müller, der frühere Ministerpräsident des Saarlands. Das bayerische Justizministerium sowie Bundesanwaltschaft haben nun bis zum 23. Juli Zeit, Stellung zu nehmen.

Der Freiburger Anwalt Michael Kleine-Cosack hatte bereits am 11. Januar 2012 Verfassungsbeschwerde eingereicht. Im Licht der neuen Erkenntnisse hatte er seine Beschwerde zuletzt erweitert. Dass Karlsruhe nun um Stellungnahmen auf Landes- und Bundesebene bittet, wertet der Anwalt als Hinweis, dass das Verfassungsgericht "in der Causa notfalls selbst zu einer Entscheidung kommen" wolle.

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Mit einer raschen Entscheidung des Landgerichts Regensburg, ob den beiden seit März vorliegenden Anträgen auf Wiederaufnahme stattgegeben wird, ist derweil nicht zu rechnen. Das Gericht teilte am Freitag mit, die 7. Große Strafkammer werde "innerhalb der kommenden zwei Monate" über eine mögliche Annahme des Antrags entscheiden.

Verzögerung habe nichts mit Mutwillen zu tun

Da das Regensburger Gericht am Freitag eines technischen Defekts wegen weder telefonisch noch per Mail erreichbar war, übernahm ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg die Begründung für den Aufschub der Entscheidung. Das hochkomplexe Verfahren müsse - sowohl bei Ablehnung als auch bei Annahme der Anträge - "juristisch wasserdicht" sein. Die Verzögerung habe insofern nichts mit Mutwillen oder dem Mangel an Arbeitseifer zu tun.

Über eine Beschwerde des Hamburger Anwalts Gerhard Strate, der dem Regensburger Landgericht angesichts der Verzögerung "Arbeitsverweigerung der Kammermitglieder" vorwirft, will das OLG Nürnberg am Montag entscheiden.

Die Beschwerde vor dem Verfassungsgericht ist begründet mit mangelnder Verhältnismäßigkeit der Unterbringung Mollaths. Was die unterstellte Körperverletzung seiner Frau betreffe, so scheide eine Wiederholungsgefahr aus - Mollath ist zwischenzeitlich geschieden. Unterstellte Sachbeschädigungen - die Mollath zu Last gelegten Reifenstechereien an Autos - als Anlass für eine Unterbringung seien "erst recht nicht" verhältnismäßig.

© SZ vom 22.06.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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