Oberpfalz:Polizei stoppt Traktorfahrer mit Schüssen

  • Ein Landwirt will sich im oberpfälzischen Wölsendorf nicht kontrollieren lassen und fährt der Polizei davon.
  • Auch eine Verkehrssperre kann ihn nicht stoppen. Als er zwei Streifenwagen rammt, greifen die Beamten zur Waffe.
  • Der 45-Jährige wird mit einer Verletzung am Bein ins Krankenhaus gebracht. Ob er von einem der Schüsse getroffen wurde, ist noch offen.

Von Isabel Meixner

Die Polizei hat im oberpfälzischen Wölsendorf einen Landwirt auf dem Traktor mit Schüssen gestoppt. Er hatte sich einer Verkehrskontrolle entziehen wollen und auf seiner Weiterfahrt zwei Streifenwagen gerammt, die ihm den Weg versperrten. Der 45-Jährige kam nach dem Vorfall verletzt ins Krankenhaus; ob er wegen versuchter Tötung in Untersuchungshaft kommt, wird derzeit geprüft.

Einen Bericht der Mittelbayerischen Zeitung, wonach der Landwirt von einem Schuss getroffen worden sei, bestätigte das Polizeipräsidium Oberpfalz zunächst nicht.

Der Vorfall ereignete sich am Donnerstagnachmittag gegen 15.15 Uhr. Die Polizei war wegen eines toten Tiers nach Wölsendorf gerufen worden. Auf dem Weg dorthin seien die Beamten dem Landwirt auf seinem Traktor begegnet und hätten ihn nach dem toten Tier gefragt, so ein Sprecher des Polizeipräsidiums. Bei diesem Gespräch hätten sie bemerkt, dass der Mann wohl betrunken war. Als sie den Landwirt aber kontrollieren wollten, saß er schon wieder auf seinem Traktor und fuhr davon.

Auch mehrere Streifenwagen, die ihm später den Weg versperren wollten, hielten den Oberpfälzer nicht auf, er rammte zwei davon. Die Polizisten griffen daraufhin zur Waffe und gaben Schüsse ab, wodurch der Mann gestoppt wurde. Er wurde festgenommen und kam mit einer Verletzung am Bein ins Krankenhaus. Ob diese im Zusammenhang mit den Schüssen steht, ist noch offen.

Das Bayerische Landeskriminalamt prüft derzeit, ob den Polizisten wegen ihrer Schüsse ein Nachspiel droht. Dem Landwirt - laut Polizeipräsidium ist er "polizeibekannt" - wird vorgeworfen, durch seine Fahrweise Polizisten gefährdet zu haben. Die Staatsanwaltschaft wertet das als versuchtes Tötungsdelikt.

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