Nürnberg:Raser-Urteil rechtskräftig

Ein Jahr nach dem tödlichen Raser-Unfall auf einer alten NS-Aufmarschstrecke in Nürnberg ist das Urteil gegen den Autofahrer rechtskräftig. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hätten ihre Berufung zurückgezogen, teilte ein Justizsprecher am Dienstag mit. Das Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom Dezember 2014 ist damit rechtskräftig, es hatte den 27-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Der betrunkene Mann hatte im Juni 2014 auf der Großen Straße eine Inline-Skaterin angefahren und getötet. Er war mit seinem fast 300 PS starken Auto mit knapp 130 Stundenkilometern unterwegs. Bei dem Unfall wurde die 18 Jahre alte Skaterin 70 Meter durch die Luft geschleudert. Mittlerweile wurde auf der Großen Straße, einem Teil des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes, eine Tempo-30-Zone eingerichtet.

© SZ vom 24.06.2015 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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