Nürnberg:Kündigung ist unwirksam

Ein Bus- und Straßenbahnfahrer spricht auf einer rechtsextremen Demo, den Dienstausweis gut sichtbar am Gürtel - und darf dennoch nicht fristlos gefeuert werden. Die Nürnberger Verkehrs-AG (VAG) muss den Mann wegen formaler Mängel trotz dessen öffentlichen Auftritts weiter beschäftigen: Eine entsprechende Kündigung des 54-Jährigen sei unwirksam, entschied das Arbeitsgericht Nürnberg am Mittwoch. "Das Arbeitsverhältnis besteht daher derzeit unverändert weiter", heißt es in einer Gerichtsmitteilung.

Das Gericht begründete sein Urteil im Wesentlichen mit formalen Mängeln der Kündigung: Das Verkehrsunternehmen habe dem Gericht in dem eintägigen Verfahren keine schriftliche Abmahnung vorgelegt. Eine schriftliche Abmahnung ähnlicher früherer Vorfälle sei aber Voraussetzung für eine wirksame spätere Kündigung eines Beschäftigten. Der Bus- und Trambahnfahrer, der zugleich Stadtrat der rechtsextremen Nürnberger "Bürgerinitiative Ausländerstopp" (BIA) ist, hatte Ende August 2016 an einer Demonstration der Partei "Die Rechte" teilgenommen und am Mikrofon eine Rede gehalten. Dabei trug er den Dienstausweis der Verkehrs-Aktiengesellschaft gut sichtbar an seinem Gürtel.

© SZ vom 26.01.2017 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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