Nürnberg:Kritik nach Moschee-Besuch

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Schüler sehen Gotteshaus an, das der Verfassungsschutz beobachtet

Nürnberger Schüler haben im Unterricht eine vom Verfassungsschutz beobachtete Moschee besucht. "Der Schule war nicht klar, dass diese Moschee im Blick des Verfassungsschutzes steht", sagte die Leiterin der Peter-Vischer-Schule, Sandra Bergmann, am Dienstag nach einem Bericht der Bild. Die Rektorin betonte, dass der Moschee-Besuch der etwa 25 Gymnasiasten pädagogisch vor- und nachbereitet wurde. "Es wurde dort auch zu keinem Zeitpunkt gebetet und die Schüler wurden nicht allein gelassen. Die Lehrer waren immer dabei." Bei dem Besuch seien auch keine Aussagen gefallen, die gegen das Grundgesetz verstoßen, sagte Bergmann.

Das Kultusministerium prüft den Fall nach Angaben einer Sprecherin. Über die Schulaufsicht würden Schulen angehalten, keine Moscheen zu besuchen, die im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden. Bereits im Jahr 2009 hatten Schulen jedoch Gebetsräume von solchen islamischen Gemeinschaften besucht. Darauf reagierte das Ministerium mit einem Schreiben an die Schulaufsicht. Seitdem seien nur noch "sehr wenige Einzelfälle" aufgetreten. Dass Schüler im Rahmen des Ethik- oder Religionsunterrichts eine Moschee besuchen, sei "grundsätzlich zu begrüßen", sagte die Sprecherin.

Sie verstehe die Aufregung um den Moschee-Besuch gut, sagte Bergmann. "Es ist aber ein bisschen schade, dass der Grundgedanke des interreligiösen Dialogs dabei ein wenig ins Hintertreffen gerät." Künftig werde sie sich vor jedem Besuch "genau informieren". Die Gruppe aus Ethik- und Religionsschülern sei bereits am 8. Mai in dem Gotteshaus gewesen. Solche Besuche stünden auf dem Lehrplan der siebten Klasse. Dabei sollten den Schülern der Islam und die Abläufe in einem muslimischen Gebetshaus nähergebracht werden.

Die besuchte Moschee gehört zur "Islamischen Gemeinde Nürnberg" (IGN), die der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (IGD) nahesteht. "Die Bestrebungen der IGD richten sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland", heißt es im Verfassungsschutzbericht.

© SZ vom 06.06.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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