Mordprozess in Selb:Lebenslänglich für Bestatter

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Seine eigene Frau musste sterben, weil er mit einer Jüngeren ein neues Leben beginnen wollte. Nun hat das Landgericht Hof einen 49-jährigen Bestatter zu lebenslanger Haft verurteilt.

Die Schwurgerichtskammer sieht es als erwiesen an: Am 31. Oktober 2009 hat Jürgen Z. seine Frau im Keller des gemeinsamen Hauses im oberfränkischen Selb ermordet - niedergeschlagen mit einem Holzscheit. Er wollte ein neues Leben mit einer 14 Jahre jüngeren Brasilianerin beginnen, nun muss er lebenslang ins Gefängnis.

Der wegen Mordes an seiner Ehefrau angeklagte Jürgen Z. sitzt in Hof im Schwurgerichtssaal des Landgerichtes. Das Gericht hat den ehemaligen Geschäftsführer eines Bestattungsunternehmens wegen heimtückischen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. (Foto: dapd)

Seit Ende November wird vor dem Landgericht Hof der Prozess um den 49-jährigen Bestatter verhandelt, an diesem Mittwoch hat das Gericht nun das Urteil gefällt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann seine Frau aus Heimtücke erschlagen und anschließend in einem nahen Waldstück verbrannt hatte.

Wenige Monate vor der Tat hatte der Angeklagte eine junge Frau kennengelernt, mit der er ein neues Leben beginnen wollte. Zudem wollte er mit dem Hausverkauf und dem Geld aus der Lebensversicherung seine finanziellen Probleme lösen. Konkret nachvollziehbar war das Motiv für den heimtückischen Mord an der arg- und wehrlosen Frau aus Sicht der Strafkammer nicht. "Mitleid mit seiner kranken Frau war es nicht, allenfalls Selbstmitleid", sagte der vorsitzende Richter Georg Hornig.

Der Angeklagte habe einen anderen Lebensweg gehen wollen. Dabei habe ihm seine Frau im Weg gestanden. Bei seiner Vernehmung hatte der Bestatter angegeben, seine Frau habe ihn provoziert, beleidigt und mit einem Tablett angegriffen, deshalb sei er ausgrastet.

Nach Überzeugung des Gerichts hatten sich Täter und Opfer am Nachmittag des 31. Oktober 2009 im Keller des gemeinsamen Hauses aufgehalten. Der Angeklagte füllte einen Heizkessel mit Holz, seine Frau sprach mit ihm über ihre Rückenprobleme. Anschließend ging sie im Erdgeschoss auf die Toilette. Auf dem Rückweg stürzte sie die Kellertreppe hinab und verletzte sich. Er wischte ihr das Blut ab und schlug vor, sie ins Krankenhaus zu bringen. "Als sie an einen Schrank ging, entschloss er sich, sie zu töten", schilderte der Richter. "Er nahm ein Holzscheit und schlug es seiner Frau seitlich von hinten auf den Kopf - sie hatte weder eine Abwehr- noch eine Fluchtmöglichkeit."

Den Blutspuren am Tatort und der Untersuchung der verkohlten Leiche zufolge versetzte der Mann seiner Frau noch mindestens zwei weitere Schläge. Als sie tot war, säuberte er den Keller. Nach Einbruch der Dämmerung trug er ihre Leiche ins Freie, setzte sie auf den Beifahrersitz eines Geländewagens, nahm einen Kanister mit Benzin aus der Garage und fuhr in den Wald. Dort schüttete er nach Darstellung des Gerichts das Benzin in das Innere des Wagens und zündete ihn an. Anschließend fuhr er zurück zu seinem Haus, verbrannte seine Kleidung, duschte sich und besuchte eine Geburtstagsfeier. Noch in der Nacht meldete er seine Frau als vermisst. Ein Spaziergänger fand schließlich das ausgebrannte Fahrzeug mit den Überresten des Opfers und verständigte die Polizei.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die drei Verteidiger hatten auf Totschlag im Affekt plädiert. Dafür gab es aus Sicht der Richter aber keine Hinweise - auch nicht für die Erklärung des Angeklagten, er habe seine Frau von ihren Schmerzen erlösen wollen. Die Verteidiger des 49-Jährigen hatten auf Totschlag in einem minderschweren Fall plädiert und kündigten nun Revision an.

© sueddeutsche.de/dpa/caj - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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