Mixa-Nachfolge:Bistum Augsburg schickt zwei Kandidaten ins Rennen

Das Augsburger Bistum sucht den Nachfolger von Walter Mixa - und hat Rom nun zwei Kandidaten vorgeschlagen. Doch der Papst könnte die Pläne kippen.

Walter Mixa ist Geschichte in Augsburg, er selbst hat sich mit seinen Abgang inzwischen abgefunden. Nun konzentriert sich sein ehemaliges Bistum auf die Suche nach einem Nachfolger. Das Domkapitel hat sogar zwei eigene Kandidaten nominiert und hat die Liste an den Apostolischen Nuntius Jean-Claude Périsset geschickt. Einem Bericht der Augsburger Allgemeinen zufolge wurde die Liste bereits vor drei Wochen versendet.

Augsburger Dom

Wer wird Nachfolger von Walter Mixa? Das Bistum Augsburg hat zwei Kandidaten nominiert.

(Foto: dpa)

Geeinigt hat sich das Bistum demnach auf den Augsburger Weihbischof Anton Losinger sowie auf den Prälaten Bertram Meier. Dem Bericht zufolge gingen der Einigung auf Losinger und Meier mehrere Wahlgänge voraus.

In Kirchenkreisen wird die Chance der beiden Geistlichen, tatsächlich neuer Bischof von Augsburg zu werden, der Augsburger Allgemeinen zufolge indes als gering eingeschätzt. Es wird offenbar eher damit gerechnet, dass Papst Benedikt XVI. einen Kandidaten außerhalb des Bistums zu Mixas Nachfolger benennen wird, der unbelastet nach Augsburg kommen würde.

Der Vorsitzende des Augsburger Diözesanrats, Helmut Mangold, nannte die Veröffentlichung der Namen aus einer geheimen Abstimmung des Domkapitels "seltsam und ungewöhnlich", da Losinger selbst als Domprobst für den Vorgang verantwortlich sei. Beide Kandidaten seien aus Sicht des Diözesanrates "hervorragende Kandidaten", sagte Mangold. Es sei aber verwunderlich, dass vom Domkapitel nur zwei Namen an den Apostolischen Nuntius gemeldet worden seien. In der Regel würden drei oder mehr Namen für Bischofskandidaten genannt.

Mixa hatte am 22. April nach Vorwürfen massiver Prügel gegen Waisenhauskinder unter seiner Verantwortung und Vorwürfen finanzieller Unregelmäßigkeiten seinen Rücktritt angeboten. In einem für den Vatikan ungewöhnlich schnellen Verfahren hatte der Papst das Gesuch am 8. Mai angenommen.

Sonderfall Bayern

Bayern ist bei der Ernennung seiner Bischöfe ein Sonderfall. Anders als im Rest Deutschlands, wo die Domkapitel den Nachfolger wählen, steht dem Papst im Freistaat allein die Ernennung zu. Die bayerische Landesregierung hat zwar ein Veto-Recht - in der Regel macht sie davon aber nicht Gebrauch.

Ganz einflusslos aber sind die Bistümer nicht: Das Bayerische Konkordat von 1924 schreibt vor, dass im Freistaat nur Bischof werden kann, wer von einem bayerischen Bischof oder Domkapitel vorgeschlagen wurde. Die Bischöfe der sieben bayerischen Bistümer sowie des Bistums Speyer müssen alle drei Jahre eine Liste nach Rom schicken, auf der mögliche Bischofskandidaten vermerkt sind. Außerdem muss ein Bistum, wo der Bischofssitz vakant wird, ebenfalls dem Heiligen Stuhl eine Kandidatenliste schicken.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: