Landshut:Frau wollte Mann mit Blutverdünner töten

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Eine Krankenschwester aus Niederbayern soll aus Habgier versucht haben, ihren Ehemann mit Blutverdünner zu töten. Die 65-Jährige muss sich seit Dienstag wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Landshut verantworten. Ihr 66-jähriger Ehemann litt unter Blutungen aus Mund und Nase, hatte Schwindelanfälle und Sehstörungen. Laut Anklage hatte die Krankenschwester ihrem Mann aus Altdorf (Kreis Landshut) über einen längeren Zeitraum Blutverdünnungsmittel verabreicht. Einen medizinischen Grund habe es nicht gegeben. Damit das Opfer keinen Verdacht schöpfte, habe die Frau ihr Verhalten ihm gegenüber nicht geändert und den Mann so in Sicherheit gewogen.

Auf einer Urlaubsreise Anfang 2015 hatte das Opfer ungewöhnlich aus Mund und Nase geblutet. Nach der Rückkehr wurde der Mann mehrfach in einem Krankenhaus behandelt, die Ursache konnte aber nicht gefunden werden. Die Symptome wurden schlimmer. Der Ehemann litt unter Schwindelanfällen und Sehstörungen. Im Juni 2015 stürzte er und erlitt eine starke, lange blutende Platzwunde am Kopf. Er kam erneut ins Krankenhaus. Daraufhin stellten die Ärzte eine lebensbedrohliche Konzentration eines Blutverdünnungsmittels fest und retteten ihn.

Weil der 66-Jährige sagte, niemals ein solches Mittel genommen zu haben, fiel der Verdacht auf die Ehefrau. Kenntnisse über Medikamente habe sie bei ihrer Arbeit als Krankenschwester an einer Münchner Klinik gelernt, sagte die Angeklagte. Dazu zählte auch die Wirkung und Dosierung von Blutverdünnungsmitteln. Zum Vorwurf, sie habe ihren Ehemann töten wollen, äußerte sie sich zunächst nicht.

Das Motiv soll Habgier gewesen sein: "Um ihren bisherigen Lebensstil zu sichern, wollte sie an das Erbe des Ehemannes kommen", sagte der Staatsanwalt. Die Angeklagte sagte, dass sie sich selbst Anfang 2000 eine Drei-Zimmer-Wohnung in München kaufen konnte. Innerhalb weniger Jahre habe sie das Darlehen durch ihre Anstellung als Krankenschwester und einer Nebenbeschäftigung als ambulante Pflegekraft abbezahlen können. Als alles abbezahlt war, habe sie sich mehr kulturelle Veranstaltungen und vier Reisen im Jahr leisten können. Erst Jahre später hatte sie ihren Mann kennengelernt. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Das Urteil wird im Dezember erwartet.

© SZ vom 30.11.2016 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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