Im Falle des getöteten Musikstudenten Eisenberg verzichtet das Oberlandesgericht auf eine Anklage. Doch damit will sich der Anwalt der Familie nicht zufriedengeben.
Die tödlichen Schüsse auf den Regensburger Studenten Tennessee Eisenberg vom April 2009 haben kein gerichtliches Nachspiel. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg habe einen Antrag der Eltern des Studenten auf Erhebung der Anklage gegen die beteiligten Polizeibeamten zurückgewiesen, teilte die Nürnberger Justizpressestelle am Donnerstag mit.
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Ein Polizist der Spurensicherung steht vor einem Einschussloch in einer Fensterscheibe an dem Haus in Regensburg, in dem der Student Tennessee Eisenberg erschossen wurde. Das Oberlandesgericht in Nürnberg teilte mit, dass es keine Angklage gegen die beteiligten Beamten erhoben werde. (© dpa)
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Der Anwalt der Familie Eisenberg reagierte enttäuscht auf die Entscheidung des OLG. Man werde jetzt die Möglichkeiten einer Verfassungsbeschwerde prüfen, sagte Thomas Tesseraux in Regensburg der dapd. Der Zweite Strafsenat sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beamten mit "so hoher Wahrscheinlichkeit in Notwehr gehandelt haben", dass kein genügender Anlass zur Erhebung einer Klage geboten sei, teilte das OLG weiter mit. Das hatten zuvor bereits die Staatsanwaltschaft Regensburg und die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg so gesehen. Gegen die Entscheidung des OLG seien keine Rechtsmittel mehr möglich, hieß es weiter.
Der 24-jährige Student war am 30. April 2009 in seinem Haus erschossen worden. Er hatte zuerst mit einem 31 Zentimeter langen Küchenmesser einen Mitbewohner bedroht und war später mit dem Messer auf die Polizisten zugegangen. Mehrfache Aufforderungen, das Messer wegzuwerfen, der Einsatz eines Pfeffersprays, ein Warnschuss und auch Schüsse in Knie und Oberarm hätten ihn nicht aufgehalten, erklärte das OLG. Sie hätten daraufhin weiter auf ihn geschossen, bis dieser von vier Schüssen im Bereich des Herzens getroffen worden sei und starb.
Nach Auffassung des Senats ist "mit erheblicher Wahrscheinlichkeit" davon auszugehen, dass die Beamten im Fall einer Anklage für die von ihnen abgegebenen Schüsse nicht verurteilt werden könnten. Nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten wäre anzunehmen, dass sie zunächst in Notwehr zugunsten ihres Kollegen und danach zum Schutz ihrer eigenen körperlichen Unversehrtheit gehandelt hätten. "Für den Senat steht außer Zweifel, dass von Tennessee Eisenberg eine erhebliche Gefahr für die körperliche Unversehrtheit der eingesetzten Polizeibeamten ausging", heißt es in der Entscheidung des OLG.
Dieser Auffassung widersprach Anwalt Tesseraux im Gespräch mit der dapd. "Wenn ein normaler Bürger so handeln würde, würde niemals auf Notwehr entschieden", sagte der Anwalt. Man sei deshalb gleichermaßen "überrascht und enttäuscht" über die Entscheidung des OLG.
Verärgert zeigte sich der Rechtsanwalt zugleich über die Öffentlichkeitsarbeit der Nürnberger Justizbehörde. Die Rechtsvertreter der Familie hätten am Donnerstag erst durch Journalisten erfahren, dass ihr Antrag abgelehnt worden sei. Das weitere Vorgehen werde man nun mit den Angehörigen abstimmen, kündigte Tesseraux weiter an. "Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschöpft", konstatierte der Anwalt.
Man werde deshalb zunächst die schriftliche Begründung des OLG abwarten und dann über die Möglichkeiten einer Verfassungsbeschwerde nachdenken. Denkbar sei aber auch ein Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, sagte Tesseraux.
(dapd)
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Die neueste Antwort
Wie soll es theoretisch möglich sein, dass es Notwehr war, wenn es praktisch unmöglich eine war? Ein kühner zeitgeistlicher Nonsense!
Man sollte bei der Polizei das Fechten mit Gummiknüppeln trainieren: das könnte die Meinung verstärken, der uniformlose Bürger sei nicht satisfikationsfähig und deshalb als solcher vorrevolutionär zu behandeln. In meiner Jugend galt die Aussage eines Polizisten mehr als die eines Zivilisten. Und wenn eine ganze Polizistengruppe nichts aussagt, war da wohl auch nichts? Wieso klagt die Menge eigentlich über Traditionsverluste? Das Beispiel aus Regensburg lässt bei einem supponierten Terrorangriff den Einsatz von Atomaffen erwarten.
"Die Staatsanwaltschaft Regensburg ist im übrigen völlig unabhängig von der Regensburger Polizei und zur Untersuchung und Beurteilung dieses Falles so gut geeignet wie jede andere Ermittlungsbehörde."
Offensichtlich haben Sie sich nicht ausreichend mit dem Fall auseinander gesetzt. Die Statsabwaltschaft Regensburg hat bereits einen oder zwei Tage nach der Tat die Polizisten von jeglicher Schuld frei gesprochen. Zu diesem Zeitpunkt konnten noch gar nicht alle Spuren und Beweise ausgewertet sein.
Und deshalb stellt man sich natürlich die Frage, warum die Staatsanwaltschaft Regensburg das gemacht hat? Mögliche Täter von einer Tat freisprechen, obwohl die Spuren noch gar nicht ausgewertet sind.
Unabhängigkeit sieht für mich anders aus. Und genau durch dieses vorschnelle "von Schuld frei sprechen" hat die Regensburger Staatsanwaltschaft gezeigt, dass sie den Fall nicht unabhängig aufklären will.
Alles darauf Folgende war ein Theater, um Aufklärung zu heucheln.
Und wie schon erwähnt, der Gutachter des Landeskriminalamts hat klar belegt, dass die im Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft Regensburg stehenden Aussagen der Polizisten nicht stimmen können.
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Wenn ich das Forum hier so lese, besteht doch kein Zweifel daß bereits jetzt, wie Sie schreiben "jedem Schwachkopf klar ist, dass Deutschland ein Willkürstaat ist".
Den anderen halt nicht.
Mittlerweile sollte jedem Schwachkopf klar sein, dass Deutschland ein Willkürstaat ist. Und dies wird sich auch nicht ändern, da Staatsanwälte weisungsgebunden sind und tun müssen, was die Politik ihnen sagt. Warum glaubt ihr denn, warum so gut wie kein Politiker oder Top-Manager ins Gefängnis muss? Und für ihre Beamte tun unsere Politiker alles, da diese ihnen bei den Mauscheleien und dem Verschieben von Millionen und Milliarden helfen. Und der dumme Steuerzahler unterstützt diese kriminelle Vereinigung mit Steuergeldern - hahahahahahaha!!!!!!
Paging