Für ein Verfahren gegen einen Asylbewerber aus Afghanistan hat ein Richter am Amtsgericht Miesbach das Kreuz im Gerichtssaal abhängen lassen. Das Gericht bestätigte am Donnerstag Medienberichte. Diesen zufolge soll der 21-jährige Angeklagte mit den Taliban sympathisiert haben. Zudem soll er angeblich einem afghanischen Landsmann mit dem Tod gedroht haben, weil dieser Christ geworden war und am Sonntag in die Kirche ging. Gemäß Bundesverfassungsgericht dürfen Kreuze in Gerichtssälen angebracht werden. Das Vorhandensein von Kreuzen verstoße nicht gegen die Pflicht des Staates zu religiös-weltanschaulicher Neutralität, so das Justizministerium. Soweit sich Verfahrensbeteiligte aber in ihrer Glaubensfreiheit beeinträchtigt fühlten und ein Verhandeln unter dem Kreuz für sie eine unzumutbare innere Belastung darstelle, entscheide das Gericht darüber, ob die Verhandlung ohne Kreuz stattfinden könne.
Im Gerichtssaal:Richter lässt Kreuz abhängen
© SZ vom 19.01.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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