Hof:Gericht erlaubt Aufmarsch von Neonazis

Erfolgreicher Eilantrag vor Gericht: Die Stadt Hof hatte die Kundgebung des rechtsradikalen "Freien Netzes Süd" verboten. Jetzt darf die für den 1. Mai angekündigte Demonstration von Rechtsextremen doch stattfinden.

Die von Rechtsextremen für den 1. Mai geplante Kundgebung in Hof kann laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth nun doch stattfinden. Die Stadt Hof hatte den Neonazi-Aufmarsch verboten, doch die Veranstalter wandten sich mit einem Eilantrag erfolgreich an das Gericht.

Als Veranstalter der Kundgebung tritt das "Freie Netz Süd" auf, das nach Einschätzung des Verfassungsschutzes mit 100 bis 150 Mitgliedern die derzeit größte rechtsradikale Gruppe in Bayern ist. Hofs Oberbürgermeister Harald Fichtner (CSU) zeigte sich enttäuscht: "Natürlich hätten wir uns eine andere Entscheidung des Verwaltungsgerichtes gewünscht", sagte er. Aber auch: "Die Entscheidung steht in der Tradition vieler anderer Urteile zu diesem Thema"

Fichtner rief die Bürger der Stadt Hof dazu auf, am 1. Mai ein "deutliches und friedliches Zeichen gegen Rechtsextremismus" zu setzen. Gegenkundgebungen verschiedener Organisationen und Gruppierungen sind bereits angekündigt.

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