Grafenrheinfeld:Bundesregierung: Atommeiler bleibt aus

Ein Vertreter der Bundesregierung im Prozess um den Atomausstieg hält es für unwahrscheinlich, dass die Energiekonzerne ihre stillgelegten Meiler wieder hochfahren können. "Selbst wenn die Verfassungsbeschwerde erfolgreich wäre, würde damit die Betriebsgenehmigung nicht automatisch wieder in der Welt sein", sagte der Verfassungsrechtler Christoph Möllers von der Humboldt-Universität Berlin am Mittwoch. Er ist Bevollmächtigter der Bundesregierung im Verfahren am Bundesverfassungsgericht, in dem die Energiekonzerne gegen den Atomausstieg klagen.

Der AKW-Betreiber PreussenElektra hatte ein erneutes Hochfahren des Atommeilers Grafenrheinfeld am Dienstag auf einem Erörterungstermin zum geplanten Rückbau nicht ausgeschlossen. Das Unternehmen werde den Ausgang der Verfassungsbeschwerde der Energiekonzerne wegen der zwangsweisen Stilllegung ihrer Atomkraftwerke abwarten und erst dann entscheiden, sagte der Delegationsleiter von PreussenElektra, Christian Müller-Dehn. Der Schweinfurter Landrat hatte zuvor eine klare Aussage des Unternehmensvertreters dazu gefordert.

Möllers rechnet allerdings nicht damit, dass das Bundesverfassungsgericht die Novelle der Bundesregierung zum Atomausstieg aufhebt. Eher könne ein Verstoß gegen die Eigentumsgarantie festgestellt werden.

© SZ vom 27.10.2016 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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