Gesundheitsausschuss:Mehr Hilfen für psychisch Kranke

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Flächendeckende Krisendienste, Reform der Zwangseinweisungen: Ein neues Gesetz soll Verbesserungen bringen, doch die Finanzierung ist ungewiss

Von Lisa Schnell, München

Warum Bayern dieses Gesetz braucht? Margarete Blank fallen da gleich unzählige Beispiele ein. Nur eines, gerade geschehen vor zwei Wochen in Augsburg: Ein Mann gerät in eine psychische Krise. Er isst nicht mehr, trinkt nicht mehr. Seine Schwester, die ihn sonst aus solchen Zuständen rettet, ist im Urlaub. Er weiß nicht weiter, er weiß nur, er braucht Hilfe. Also ruft er die Polizei. Er schlägt nicht um sich, er flippt nicht aus, trotzdem binden ihm die Polizisten die Hände auf den Rücken, legen ihm Handschellen an. So gefesselt kommt er in der psychiatrischen Klinik an.

"Demütigend und traumatisierend" sei das, sagt Blank vom bayerischen Landesverband der Psychiatrie-Erfahrenen. Die Polizei kann nichts dafür, so läuft das nun einmal bei Zwangseinweisungen. Die aber könnten vermieden werden, meint Blank, etwa durch einen Krisendienst. Den gibt es in Augsburg aber nicht, so wie im Großteil von Bayern. Das soll ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) ändern, für das die Staatsregierung am Dienstag im Gesundheitsausschuss ihre Eckpunkte vorstellte. Doch nicht nur das. Es sollte auch beim Thema Fixierungen und Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie mehr Transparenz schaffen. Zumindest formulierte so ein Runder Tisch aus Verbänden und Fachleuten sein Anliegen. Einige waren allerdings der Ansicht, dass die Pläne, die zwei Ministeriumsreferenten am Dienstag vorstellten, genau dem widersprachen.

Große Zustimmung bekam Georg Walzel vom Gesundheitsministerium noch von allen Fraktionen, als er ankündigte, die Krisendienste sollten flächendeckend ausgeweitet werden. Schwierig wurde es allerdings bei dem nicht ganz unwichtigen Teil der Finanzierung. Zuständig sollen die Bezirke sein. "Wir schaffen das schlichtweg nicht", sagte Stefanie Krügel vom Bezirketag. Sie fordert deshalb, dass der Freistaat sich mindestens zur Hälfte an den Kosten beteiligt. Für Kerstin Celina von den Grünen ist die Finanzierungsfrage "Dreh- und Angelpunkt" des ganzen Gesetzes. Nicht nur die Opposition, sondern auch Hermann Imhof von der CSU forderte, "in den Haushaltsverhandlungen Zeichen zu setzen".

"Wirklich erschreckt" war Kathrin Sonnenholzner von der SPD aber, als es zum Thema Transparenz kam. Die Staatsregierung will nur erfassen, wer zwangsweise untergebracht ist. Diese Daten sollen außerdem nur einer geplanten Fachaufsicht, nicht aber der Öffentlichkeit zugänglich sein. Nicht berichtet werden soll dagegen darüber, wie viele Menschen in welchen Einrichtungen sitzen oder welche Diagnosen gestellt wurden. Solche Daten bräuchten aber gerade die Bezirke, um planen zu können, sagte Krüger. Ein "großes Anliegen" sei ihr außerdem, dass Klarheit herrsche, wo, wann und wie oft Zwangsmaßnahmen ergriffen werden. "Ich möchte schon wissen, wenn es irgendwo gehäuft zu Fixierungen kommt", sagte auch Karl Vetter von den Freien Wählern. Ein solches Register hätte keinen dokumentarischen, sondern vor allem einen pädagogischen Aspekt, sagte Sonnenholzner von der SPD. "Die Beteiligten werden sich mehr Gedanken machen, ob eine Zwangsmaßnahme wirklich nötig ist oder nicht", sagte sie.

Wie es in Psychiatrien zugeht, will die Staatsregierung aber nicht mit einem öffentlichen Register, sondern durch Beiräte kontrollieren. Ähnlich wie im Maßregelvollzug oder der Justiz sollen diese aus Landtagsabgeordneten bestehen. Was psychisch kranke Patienten oder deren Angehörige mit Politikern anfangen sollen, wenn sie Probleme in ihrer Einrichtung haben, das kann Ruth Waldmann von der SPD nicht ganz nachvollziehen. Eine "Unterstützung durch echte Fachleute" fände sie da sinnvoller.

Einig waren sich Ausschuss und Staatsregierung dann aber wieder darin, dass es jetzt schnell gehen solle mit dem Gesetzentwurf. Zwei Jahre ist es nun her, dass alle Fraktionen gemeinsam beschlossen, dass Bayern ein PsychKHG braucht. Nun sollen die Eckpunkte des Ministeriums dem Ministerrat vorgelegt werden. Mitte 2017 könnte das Gesetz in den Landtag kommen. Allerdings könnten aus Zeitgründen kritische Themen wie die geforderte Berichterstattung nicht Teil des Gesetzes werden.

© SZ vom 06.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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